Foto: Blick in einen ausgebauten Brunnen, hier in den Quellschacht / Förderbrunnen der Kaiserquelle (Thermalquelle am Büchel, – ehemalige Nutzung als Mineralwasser)
Wissenswertes
Im Stadtgebiet Aachen wird in vielen Bereichen Grundwasser für unterschiedliche Verwendungszwecke entnommen. Zum Beispiel:
- öffentliche Wasserversorgung
- betriebliches Brauch- und Nutzwasser
- Versorgung von landwirtschaftlichen Hofbetrieben und einzelnen Gebäuden im Außenbereich mit Brauch und Trinkwasser
- Beregnung / Drainierung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen oder anderweitigen Grünflächen
- Grundwassersanierungen in Schadensfällen, i.d.R. in Altlastenbereichen
- bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen, wie z.B. der Errichtung von Gebäuden
Das Entnehmen und das Zutagefördern von Grundwasser bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Wasserbehörde zu beantragen ist.
Pläne
Eine Karte von Flächen, auf denen man nicht ordnungsgemäß versickern kann, ist auf der Homepage im Online-Geoinformationssystem einsehbar. Die gleiche Kartendarstellung bietet auch eine erste Orientierungshilfe für die Entnahme von Grundwasser. Denn dort wo man nicht versickern kann, kann man auch davon ausgehen, dass keine ausreichende Wassermenge für eine Gartenbewässerung zur Verfügung steht.
Hier geht es zum Geodatenportal der Stadt Aachen mehr...
Weitere Informationen
Hinweise zur Suche von Bohrfirmen:
www.dvgw-cert.com
www.zert-bau.de
Zuständige Behörden
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Erlaubnisbehörde bei Fördermengen > 600.000 m³/a: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
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Erlaubnisbehörde bei Fördermengen < 600.000 m³/a: Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
(Der Name und die Telefonnummer Ihres direkten Ansprechpartners ist am Ende des nachfolgenden Merkblätter zu finden!)
Unterlagen zur Errichtung von Brunnen / Wasserentnahmen
Brunnen (Garten und Haus) und Erdaufschluss (Merkblatt)
Brunnen (Garten und Haus) und Erdaufschlüsse (Anzeige)
Grundwasserförderung (Merkblatt)
(bauzeitlichen Grundwasserentnahmen siehe separates Kapitel)