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Bauzeitliche Grundwasserhaltung



 

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Foto: Temporäre Baugrubenwasserhaltung am Haarbach 2020

Wissenswertes

Eine Bauwasserhaltung (bauzeitliche Grundwasserentnahme) dient dazu, eine Baugrube vorübergehend trockenzulegen. Baumaßnahmen im Grundwasser sind so zu gestalten, dass es im Umfeld der Baumaßnahme nicht zu Beeinträchtigungen kommt (z.B. Bäume, Naturdenkmal, Setzungen an Gebäuden). Die Bauwasserhaltung stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist.

Empfohlen wird im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde Art und Umfang der Bauwasserhaltung / Grundwasserspiegelabsenkung abzuklären, da möglicherweise vor Inangriffnahme des Bauvorhabens  Untersuchungen durchzuführen sind. Ggf. ist die Errichtung von Grundwassermessstellen erforderlich.

Das geförderte Grundwasser aus der Baugrube darf nicht mittels Pumpe in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden (offene Wasserhaltung). Die Einleitung muss in die öffentliche Kanalisation erfolgen, da es aufgrund der Geologie in Aachen immer zur Trübung des Wassers kommt, wenn es in ein Oberflächengewässer eingeleitet wird. Sollten andere Wasserhaltungen gewählt werden wie z.B. eine Vakkumentwässerung, kann eine Einleitung in ein Oberflächengewässer zulässig sein; die Erlaubnisbeantragung zur Einleitung in ein Gewässer kann in diesen Fällen mit der Erlaubnisbeantragung zur Grundwasserentnahme vorgenommen werden.

Eine Einleitung in den öffentlichen Kanal bedarf einer eigenständigen Genehmigung der Stadt Aachen. Gleichzeitig muss die Einleitungsstelle in die öffentliche Kanalisation zugewiesen werden. Die Entnahme-/Einleitungsmenge in den Kanal ist zu erfassen.


Zuständige Behörden

  • Genehmigungsbehörde für die Einleitung in den öffentlichen Kanal - Stadt Aachen
    - FB 61 / 702 Koordinierungsstelle Abwasser
  • Nutzung von Straßenabläufen - Aachener Stadtbetrieb, E 18/9 Straßenunterhaltung und Brückenbau, Madrider Ring 20
  • Nutzung des öffentlichen Raumes - Stadt Aachen - FB 61/400
  • Erlaubnisbehörde für die Wasserhaltung - Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen

(Der Name und die Telefonnummer Ihres direkten Ansprechpartners ist am Ende des nachfolgenden Merkblatts zu finden!)


Unterlagen zur Handhabung von bauzeitlich anfallendem Grundwasser

Baugrubenwasser (Merkblatt)

Bauzeitliche Grundwasserförderung (Merkblatt)