Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebs
Der Rat der Stadt bildet auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) und der Hauptsatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb einen besonderen Betriebsausschuss "Aachener Stadtbetrieb".
Der Betriebsausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern, die vom Rat gewählt werden. Der Rat kann weitere beratende Mitglieder entsenden.
Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die GO NW, die EigVo NW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen und durch die Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb übertragen sind. Hierzu gehören insbesondere
- (a) Benennung der Prüfer*innen für den Jahresabschluss nach vorheriger Herbeiführung des Einvernehmens mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
- (b) Beratung der Wirtschaftsplanung und des Jahresabschlusses
- (c) Beratung und Empfehlen der Entscheidung über die Gebührenhaushalte, einschließlich der Gebührenbedarfskalkulation sowie über die den Aachener Stadtbetrieb betreffenden Ortssatzungen
- (d) Beratung und Entscheidungsempfehlung über das Abfallwirtschaftskonzept, soweit keine Übertragung von Aufgaben hieraus auf den ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) erfolgt
- (e) Beratung über und Zustimmung zu Vergaben und zu Abschlüssen von Verträgen
- (f) Beratung und Zustimmung zur Aufnahme von Krediten/darlehensähnlichen Verbindlichkeiten sowie von Grundstücksgeschäften
- (g) Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten.
Hier geht es zum Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebs im Ratsinformationssystem.