Änderungen im Vereinsrecht
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ( Ehrenamtsstärkungsgesetz ) vom 21.3.2013 wurden sowohl im Einkommensteuerrecht als auch der Abgabenordung zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Wichtige Neuerungen ab 1.1.2013:
• Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro
• Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro
Daneben wurden verfahrensrechtliche Erleichterungen und Rechtsklarstellungen zur Verbesserung der Verfahrenssicherheit beschlossen.
Den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.
Bereits mit den Gesetzen zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen vom 3.10.2009 und zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.9.2009 wurden Erleichterungen zum Vereinsrecht beschlossen.