Gemeinnützigkeit von Vereinen
Urteil des Bundesfinanzhofes - Gemeinnützigkeit von Vereinen in Gefahr?
Ein kürzlich vom Bundesfinanzhof (BFH) gefälltes Urteil könnte sich auf die Bewertung von Vereinen und Institutionen bezüglich deren Gemeinnützigkeit auswirken. Dies wiederum hätte dann auch Konsequenzen auf die Besteuerung:
https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Zur Debatte stand, ob eine Freimaurerloge, die in ihrer Satzung die Mitgliedschaft von Frauen von vorneherein ausschließt, wegen den ebenfalls verankerten karitativen Zwecken als gemeinnützig einzustufen sei oder nicht. Das Ergebnis hier: „Nein!“, denn der BFH erkannte das karitative Engagement nur als Nebenzweck der Loge an; Hauptzweck sei nach Auffassung des Gerichts das Erleben eines traditionsreichen Rituals, das keineswegs allein Männern vorbehalten sein könne.
Zur Erklärung seiner Entscheidung beruft sich der BFH auf Artikel 3 des Grundgesetzes.
„Die Entscheidung ist zu einer traditionellen Freimauerloge ergangen. Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.“ (Pressemitteilung des BFH)
Auf den ersten Blick wären bei enger Auslegung des Urteils in Kombination mit besagtem Artikel also alle Vereine und Institutionen betroffen, die ihre Zusammensetzung in irgendeiner Weise am Geschlecht der Mitglieder festmachen.
Tenor ist jedoch, dass für die Einstufung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Institutionen deren Hauptzweck entscheidend ist: Dieser muss eindeutig darin bestehen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, Kunst/ Kultur/ Wissenschaft/ o.ä. zu fördern, etc. Werden dann zwingende Gründe für eine geschlechterspezifische Regelung geltend gemacht, ist die Gemeinnützigkeit nicht automatisch in Gefahr.
Wie die Umsetzung des Urteils in der Praxis aussieht, bleibt abzuwarten.
Mehr zum Thema Gemeinnützigkeit in der Broschüre „Vereine und Steuern“ hier.