Bürgeranträge
Das dem Grundgesetz nachempfundene Petitionsrecht gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gibt jedem Einwohnenden der Stadt Aachen, der seit mindestens drei Monaten in eben dieser wohnt, das Recht Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Somit können ausdrücklich auch Bedienstete und Mandatstragende der Gemeinde unter gewissen Einschränkungen einen Bürgerantrag stellen.
Eingabeberechtigt ist man auch in Gemeinschaft mit anderen. Neben natürlichen Personen steht auch juristischen Personen des Privatrechts wie rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (sofern nicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beherrscht) das Petitionsrecht zu.
Ein Bürgerantrag kann zu allen Angelegenheiten erfolgen, für die eine Zuständigkeit des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Aachen gegeben ist. Inhaltlich ist die schriftliche Darlegung eines konkreten Verlangens unter Angabe des Sachverhaltes erforderlich.
Ein Bürgerantrag kann allerdings nur Angelegenheiten aufgreifen, die in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegen. Ausgenommen sind also Angelegenheiten, welche die Bundes- oder Landesebene betreffen sowie solche, die in die Zuständigkeit der StädteRegion Aachen fallen. Auch förmliche Verwaltungsverfahren, Anträge, Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte oder Dienstaufsichtsbeschwerden sind nicht als Angelegenheiten für Bürgeranträge anzusehen. Ebenfalls ist ein Antrag zurückzuweisen, der einen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde.
In Ihrem Bürgerantrag werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange alle notwendigen Anonymisierungen der personenbezogenen Daten vorgenommen. In dieser textlichen Fassung wird Ihr Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung, wie auch allen notwendigen Dokumenten zu öffentlichen Ausschusssitzungen in das Ratsinformationssystem der Stadt Aachen eingestellt und ist für alle Internetnutzer abrufbar. Die Sitzungen der politischen Gremien, die mit Ihrem Bürgerantrag befasst sind, finden grundsätzlich öffentlich statt, so dass bei der Beratung bekannt gewordene Details in die Presseberichterstattung einbezogen werden können.
Ein Bürgerantrag kann formlos unter Wahrung des Schriftformerfordernisses per Mail, Post oder über unser online-Formular an das Bürgerforum gerichtet werden:
Stadtverwaltung Aachen
Bürgerforum der Stadt Aachen
Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
buergerforum@mail.aachen.de
Sie können sich gerne vorab an die Geschäftsstelle des Bürgerforums wenden und beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne!