Die Einwohner*innenfragestunde
Die erste Stunde der Ratssitzungen ist grundsätzlich für Fragen der Einwohner*innen reserviert. Die Fragestunde ist explizit auch für Kinder und Jugendliche zugänglich.
Jede*r Einwohner*in kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Aachen zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Da die Zeit der Fragestunde pro Sitzung des Rates der Stadt Aachen begrenzt ist, prüfen Sie doch bitte, ob Ihr Anliegen besser in einem der anderen Beteiligungsformate aufgehoben ist.
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