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Stellungnahmen zu aktuellen Planverfahren


  • Formelle Bürger*innenbeteiligung (gesetzliche oder verpflichtende) Beteiligung meint Bürger*innenbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für Verfahren in der Bauleitplanung, für Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei diesen vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sind die Beteiligten (z. B. Behörden, Träger öffentlicher Belange, betroffene Bürger*innen) sowie der Zeitpunkt innerhalb des gesamten Planungsverfahrens vorgegeben. Hier geht es zu den Verfahren der formalen Bürger*innenbeteiligung der Stadt Aachen im Bereich Planen und Bauen.

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