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Grüne Plakette: Kennzeichen muss gut lesbar sein

Umweltzone_Plakette
Das Kennzeichen auf der grüne Plakette muss gut lesbar sein und mit dem Nummernschild des Kraftfahrzeugs übereinstimmen. © Stadt Aachen

Die Stadt Aachen weist noch einmal darauf hin, dass es ganz bestimmte Regeln für die grünen Umweltzonen-Plaketten gibt. Das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs muss gut lesbar in das weiße Feld der grünen Plakette eingetragen sein: in Druckbuchstaben, handschriftlich oder gedruckt.

Die Stadt Aachen empfiehlt allen Ausgabestellen, lichtfeste Druck- oder Stiftfarben zu verwenden. Denn sollte das ursprünglich eingetragene Kennzeichen über die Jahre verblichen oder nicht mehr gut lesbar sein, muss die bisherige grüne Plakette gegen eine neue ausgetauscht werden.

Gleiches gilt, wenn das Kraftfahrzeug früher einmal mit einem anderen Kennzeichen im Straßenverkehr zugelassen war. Steht in der Plakette also noch das alte Kennzeichen, das nicht mehr mit dem aktuellen auf dem Nummernschild übereinstimmt, ist die Plakette ungültig.

Wer diese Regeln nicht beachtet, begeht einen formellen Verstoß und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen. Der Kauf einer neuen grünen Plakette kostet dagegen in der Regel maximal zehn Euro. Erhältlich sind die Plaketten beim Straßenverkehrsamt, bei den Prüfstellen von TÜV, DEKRA und GTÜ sowie bei vielen zertifizierten Kraftfahrzeugwerkstätten.

Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss. Die Plaketten sollten gut sichtbar von innen in die Windschutzscheibe geklebt sein, am besten rechts unten auf der Beifahrerseite.  

Quelle: Presseinformation der Stadt Aachen vom 8. März 2016