Ausnahmen und Anträge (D)
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen hat die Ausnahmeregelungen für die Umweltzone in Aachen inzwischen zusammengestellt. Die Regelungen sind gültig für Privatpersonen, Gewerbetreibende und für die Halter*innen von Bussen und Wohnmobilen. Überdies informieren wir hier über allgemeine Befreiungen, Befreiungen von Amts wegen und über Ausnahmeregelungen für Bewohner*innen und ansässiges Gewerbe.
Die einzelnen Regelwerke finden Interessierte hier, die Antragsformulare weiter unten:
Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässiges Gewerbe