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Ausnahmen und Anträge (D)

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen hat die Ausnahmeregelungen für die Umweltzone in Aachen inzwischen zusammengestellt. Die Regelungen sind gültig für Privatpersonen, Gewerbetreibende und für die Halter*innen von Bussen und Wohnmobilen. Überdies informieren wir hier über allgemeine Befreiungen, Befreiungen von Amts wegen und über Ausnahmeregelungen für Bewohner*innen und ansässiges Gewerbe. 

Die einzelnen Regelwerke finden Interessierte hier, die Antragsformulare weiter unten:

Privatpersonen

Gewerbetreibende

Busse und Wohnmobile

Allgemeine Befreiungen

Befreiungen von Amts wegen

Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässiges Gewerbe

   

Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen

Privatpersonen

Gewerbetreibende

Busse

Wohnmobile

Für Bewohner und ansässiges Gewerbe