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20.03.2022 - Animation "Überholabstand"

Vom 08.03.-22.03.2022 ist auf den digitalen Aachener Flagpoles ein Spot zum Thema "Überholabstand" zu sehen.
Er wirbt im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit dafür, dass Kfz-Führende beim Überholen Radfahrender einen Abstand von mindestens 1,5m einhalten müssen.
Möglich ist das Überholen somit z.B.

  • auf einstreifigen Fahrspuren i.d.R. unter Inanspruchnahme der gegenläufigen Fahrspur, sofern diese frei ist und kein Überholverbot gilt bzw. die mittige Leitlinie nicht durchgezogen ist.
  • auf mehrstreifigen Fahrspuren i.d.R. unter Inanspruchnahme des zweiten, gleichgerichteten Fahrstreifens.

Fahrzeugführende haben sich stets so zu verhalten, dass sie beim Überholen andere Verkehrsteilnehmende (so auch Motorisierte im Gegenverkehr oder auf dem gleichgerichteten Fahrstreifen) nicht gefährden.

Ist das Überholen so nicht möglich, müssen sie hinter den Radfahrenden bleiben.

Den Hintergrund der gesetzlichen Regelung haben wir hier erläutert.

Der Mindestüberholabstand ist seit Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 mit konkretem Maß gesetzlich fixiert. Erfasste Zuwiderhandlungen haben ein Bußgeld von 30 € und ggf. Strafpunkte im Fahreignungsregister in Flensbug zur Folge.

Stadt Aachen entwickelte diesen Spot mit Hilfe einer Agentur. Er zeigt in animierter Weise ein Motiv der Plakatkampagne der Serie "AChtsam unterwegs" in einer Sequenzlänge von 10 Sekunden.

Zum Ansehen des Videos bitte auf das Bild klicken.

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Kontakt

Frau Nowak