Räumliche Planung
Räumliche Planung: Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanungen
Wohnen, Gewerbe, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Grünflächen, Naturschutz, Verkehr, Energieerzeugung: Um den Raum gibt es Konkurrenzen zwischen verschiedenen Ansprüchen und zwischen verschiedenen Akteuren. Gleichzeitig haben Entscheidungen meist sehr langfristige Auswirkungen. Eine Autobahn zum Beispiel wird auf lange Zeit einen einmal gebauten Verlauf behalten. Aktuell sind die kontroversen Diskussionen um den Ausbau der erneuerbaren Energien ein sehr lebendiges Beispiel für die Konflikte zwischen verschiedensten Anforderungen an den Raum.
Wichtige Prinzipien: Mehrstufigkeit, formelle und informelle Instrumente, Fachplanungen, Gegenstromprinzip
Die räumliche Planung ist in Europa und Deutschland ein komplexes, mehrstufiges System. Sie versucht, die teils widersprüchlichen Nutzungsansprüche an den Raum abzustimmen. Sie setzt sich aus formellen und informellen Instrumenten zusammen. Inhalte und Verfahren der formellen Instrumente sind durch gesetzliche Regelungen vorgegeben. Die formelle räumliche Planung auf überörtlicher Bundes- und Landesebene wird zusammenfassend als Raumordnung bezeichnet, die auf lokaler Ebene als Bauleitplanung. Beispiele sind der Landesentwicklungsplan NRW oder die kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Informelle Instrumente werden - vereinfacht gesprochen - freiwillig und ohne detaillierte gesetzliche Regelung erarbeitet. Zu ihnen gehören unter anderem Entwicklungskonzepte, Master- oder Rahmenpläne.
Gleichzeitig treffen in der räumlichen Planung Fachplanungen wie die Verkehrsplanung oder die Landschaftsplanung aufeinander.
Die räumlichen Planungen der verschiedenen Ebenen sind mit dem so genannten Gegenstromprinzipverbunden. Die großräumigen Ebenen sollen nicht „von oben“ alles für die kleinräumigen Ebenen bestimmen, sondern deren Ansprüche in ihre Pläne einfließen lassen. Auf der anderen Seite haben die unteren Ebenen die Vorgaben der oberen Ebenen bei der Erarbeitung ihrer Pläne und Konzepte zu berücksichtigen.
Von der EU bis zur Stadt Aachen
Auf europäischer Ebene bestehen Strategien zur räumlichen Entwicklung Europas, die einen Schwerpunkt auf wirtschaftliche Entwicklung legen. Ein Beispiel ist das Europäische Raumentwicklungskonzept aus dem Jahr 1998 (EUREK). Für die tatsächliche räumliche Entwicklung Europas sind aber insbesondere die Strukturförderung der Europäischen Union sowie die Fachplanungen wie zum Beispiel der Verkehrsnetze bedeutsam.
Auf Bundesebene setzt das Raumordnungsgesetz bundesweite Grundsätze für die räumliche Entwicklung. Diese werden ergänzt durch übergeordnete Strategien wie die Leitbilder der Raumentwicklung aus dem Jahr 2006. Weder das Raumordnungsgesetz noch die übergeordnete Strategien haben allerdings eine direkte Rechtswirkung.
Für das Land Nordrhein-Westfalen besteht das Landesplanungsgesetz, das verbindliche Regelungen insbesondere für den Aufbau der Landes- und Regionalplanung sowie ihre Verfahren enthält. Inhaltlich besteht die Landesplanung aus einem Planwerk für das gesamte Land (Landesentwicklungsplan) sowie Regionalplänen für die Regierungsbezirke sowie den Regionalverband Ruhr. Der Landesentwicklungsplan enthält für die unteren Ebenen zum einen "Ziele", die verbindlich sind, sowie Grundsätze, die bei Planungen grundsätzlich zu berücksichtigen sind, aber im Rahmen der Abwägung auch überwunden werden können.
Für die Bereiche der Regierungsbezirke sowie des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Landesentwicklungsplans Regionalpläne (bis 2005 als Gebietsentwicklungspläne bezeichnet) erarbeitet. Die Regionalpläne enthalten wie der Landesentwicklungsplan verbindliche (zu beachtende) Ziele und zu berücksichtigende Grundsätze. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Abschnitt Region Aachen wird bei der Bezirksregierung Köln erarbeitet. Er wird durch den Regionalrat beschlossen, in dem die dem Regierungsbezirk Köln angehörigen Kreise und kreisfreien Städte vertreten sind. Weitere Informationen
Die Regionalplanung bildet die unterste Ebene der überörtlichen Planung.
Die folgenden beiden Stufen bildet die kommunale, also örtliche, Bauleitplanung.