Rückblick bisheriges Verfahren
Informelle Beteiligungsphase I 2015 bis 2018
Gestartet ist das Projekt „Neuaufstellung Landschaftsplan“ mit einem informellen Beteiligungsprozess im Zeitraum von 2015 bis 2018. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist das Dokument „Vorstudie zum Landschaftsplan“, welches eine Grundlage für den Vorentwurf bildete. Link zum Dokumentenfundus hier.
In verschiedenen Beteiligungsformaten (u.a. Arbeitskreise, Informationsveranstaltungen) wurden der Öffentlichkeit sowie wichtigen lokalen Akteurinnen und verschiedenen Interessenvertretern die Gelegenheit gegeben, sich mit Kenntnissen und Ideen in den Planungsprozess einzubringen.
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Die Akteursgruppen umfassten vor allem Vertreter aus der Forst- und Landwirtschaft, den Fachbehörden, den Umwelt- und Naturschutzverbänden und diversen weiteren Fachverbänden. Die politischen Vertreter wurden durch die umwelt- und planungspolitischen Sprecher der Ratsfraktionen durch das Format „Lenkungsgruppe“ und die Bezirksvertretungen durch das Format der „Fachgespräche Bezirke“ mit eingebunden.
Im Rahmen der „Gespräche unter Nachbarn“ fand ein konstruktiver Austausch mit den Vertreter*innen der Nachbarregionen/-kommunen aus Belgien und den Niederlanden sowie den benachbarten Kommunen der Städteregion Aachen statt.
Die Partizipation der breiten Öffentlichkeit erfolgte im März 2016 im Rahmen des „Forums Landschaftsplan.“
Formelle Beteiligungsphase I ab 2018
Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen, zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität, erfolgte am 11. Juli 2018 in der Sitzung des Planungsausschusses. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2018. Damit ist das Landschaftsplanverfahren förmlich eingeleitet.
Das formelle zweistufige Beteiligungsverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrheinwestfalen (LNatSchG NRW). Verlinkung „Was ist der Landschaftsplan“ hier.
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Erster Verfahrensschritt I Frühzeitige Beteiligung mit Vorentwurf
Die frühzeitige Beteiligung zum Planwerk des Landschaftsplan-Vorentwurfs stellt die erste Stufe des gemäß Landesnaturschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensablaufs zur Neuaufstellung von Landschaftsplänen dar. Verklinkung Vorentwurf hier
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2018 gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß des Landesnaturschutzgesetzes NRW (§§ 15 und 16 LNatSchG NRW in Verbindung mit den Richtlinien des Rates der Stadt Aachen) als auch die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (§ 9 LNatSchG) für den Landschaftsplan beschlossen.
In der Zeit vom 5. November bis zum 14. Dezember 2018 fand die frühzeitige Beteiligung statt. Dabei wurden die lokalen Akteure, Interessenvertreter und die interessierte Öffentlichkeit wie auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Mitwirkung am Planungsprozess mit der Bekanntmachung vom 25. Oktober 2018 aufgerufen.
Während der gesamten Beteiligungsphase standen in allen städtischen Bezirksämtern, beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie auf dem Internetportal der Stadt Aachen alle beteiligungsrelevanten Unterlagen zum Vorentwurf des Landschaftsplan zur Einsicht. Am 6. November 2018 wurde im Ballsaal des Alten Kurhauses eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung durchgeführt. Verlinkung Dokumentenfundus hier. Flankierend wurden in allen Bezirksämtern Sprechstunden zum Vorentwurf des Landschaftsplans angeboten. Zusätzlich präsentierte die Stadt in der Citykirche St. Nikolaus mit Blick auf den neuen Landschaftsplan die Ausstellung „Aachener Landschaftsräume“ in der Zeit vom 22. November bis 19. Dezember 2018. „Ausstellung Aachener Landschaftsräume“. Die Impression sind hier einsehbar.
In dieser Beteiligungsstufe wurden Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen zu dem Planwerk formuliert und bei der Verwaltung einreicht. Insgesamt wurden 170 Eingaben aus der Öffentlichkeit registriert.
Alle eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen wurden im weiteren Verfahren von der Verwaltung geprüft und mündeten in einen Abwägungsvorschlag. Dieser Abwägungsvorschlag wurde nun zusammen mit den überarbeiteten Entwurfsunterlagen (Band 1 und 2 und den Karten) von der Politik beraten und wird im Rahmen der Offenlage zum Entwurf des Landschaftsplans öffentlich ausgelegt. Offenlage Landschaftsplan (folgt)
Zweiter Verfahrensschritt I Offenlage Entwurf
Der zweite gesetzliche Verfahrensschritt ist die Beteiligung an der „öffentlichen Auslegung“ gemäß des § 17 Landesnaturschutzgesetzes NRW. Beschlossen wurde diese Verfahrensstufe durch den Planungsausschuss mit vorheriger Anhörung aller Bezirksvertretungen der Stadt Aachen sowie des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz.
Gegenstand der Beratung war neben der weiterentwickelten und u.a. aufgrund der Eingaben geänderten Entwurfsunterlagen des Landschaftsplans der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen, Hinweisen und Einwendungen aus der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und Träger.
Die endgültige Entscheidung über die Abwägungsbelange trifft am Ende des Verfahrens der Rat der Stadt Aachen, der den Landschaftsplan letztlich als Satzung zu beschließen hat.
Die Beratung erfolgte öffentlich zu folgenden Terminen:
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