Seffenter Weg / Hörnstieg Bebauungsplan Nr. 1018
Aktuell: Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 03.02.2025 bis 28.02.2025. (Veröffentlichungsfrist)
Ort: Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20.
Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Kommentare online abgeben
Überblick
Projekt: Bebauungsplan - Seffenter Weg / Hörnstieg -
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Seffenter Weg und den Bahngleisen
Größe: 1,02 ha
Geplante Nutzung: Entwicklung einer bestehenden Wohnsiedlung durch Bestandserweiterung und Neubauten
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss (PLA) hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 05.12.2024
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 03.02.2025- 28.02.2025 (Ausstellung der Planung) und 05.02.2025 (Anhörungstermin)
Anhörung: 05.02.2025 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr im Saal der Haus Hörn gGmbH, Johannes-von-den-Driesch-Weg 10, 52074 Aachen
Erläuterungen zur Planung
Das Ziel der Planung besteht darin, die Wohnqualitäten der Siedlung Seffenter Weg Nr. 60-78 erheblich zu verbessern und Planungsrecht für Bestandserweiterungen und Neubauten zu schaffen.
Das Gebiet ist derzeit geprägt durch fünf sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser aus den 1960er Jahren, die aufgrund unflexibler Grundrisse, einer geringen Baudichte und erheblicher Lärmbelastung durch die angrenzende Bahntrasse nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Das Grundstück soll neu strukturiert werden, indem die bestehenden Wohnflächen verdoppelt und eine zeitgemäße Wohntypologie geschaffen wird. Ziel ist es, ein durchmischtes Quartier mit preisgünstigem Wohnraum zu entwickeln, das insbesondere benachteiligte Grup-pen wie Menschen, die Transferleistungen beziehen, Geflüchtete und Senioren unterstützt. Um die Interaktion innerhalb der Bewohnerschaft zu fördern, sollen in den Erdgeschosszonen wohnungsbezogene gewerbliche Räume ermöglicht werden. Durch die Gestaltung der Freiräume soll die Aufenthaltsqualität gesteigert und eine ökologische Aufwertung des Gebiets erreicht werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes umgesetzt werden, um die Beeinträchtigungen zu reduzieren. Ebenso wird eine ressourcenschonende und nach-haltige Bebauung angestrebt.
Hinweise bei öffentlicher Auslegung:
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.