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Denkmalbereich Kornelimünster

Geschichtliches zu Kornelimünster

Blick auf Kornelimünster_350
Blick von der Bergkirche auf Kornelimünster

Der historische Ortskern von Kornelimünster geht auf die Gründung der Klosteranlage im Jahr 814 zurück. Die erhaltenen und von Weltkriegen weitestgehend verschonten baulichen Anlagen sind ein anschauliches Beispiel einer über Jahrhunderte gewachsenen Siedlung um eine Reichsabtei.

Ecke Korneliusmarkt 32
Fassaden am Korneliusmarkt

Fassaden Benediktusplatz 8-24
Fassaden am Benediktusplatz

Kornelimünster war als Benediktinerkloster, Pilgerziel und Reichsabtei ein bedeutender Ort der Religion und damit über Jahrhunderte ein geistlich, geistig und wirtschaftlich überregionales Zentrum.

Das Gebiet um Kornelimünster ist nachweislich sehr früh besiedelt worden. Ab neolithischer Zeit wurde das Gebiet um Kornelimünster von Menschen aufgesucht und seit vorgeschichtlicher Zeit genutzt. Zur Römerzeit führten zwei Heerstraßen mitten durch das Münsterländchen nach Köln und Jülich. Spuren der römischen Anwesenheit sind heute noch sichtbar im gallorömischen Tempelbezirk Varnenum – einer historischen Kultstätte von besonderem Rang.

Von herausragender Bedeutung ist das 814 unter Ludwig dem Frommen gegründete Benediktinerkloster Inda, später Reichsabtei Kornelimünster. Abt Benedikt von Aniane gründete ein Benediktiner-Kloster mit dem Namen „Monasterium ad Indam“, das Kloster an der Inde. Die erste Kirche der Abtei brannte 1310 ab und wurde anschließend unter Kölner Einfluss neu erbaut. Sie erhielt spätgotische Erweiterungen bis zur Fünfschiffigkeit.

Historischer Abteieingang
Historischer Haupteingang der Abtei

Die Äbte in Kornelimünster waren weltliche und kirchliche Fürsten, die hinsichtlich der Territorialgewalt nur dem Kaiser unterstellt waren. Kornelimünster war somit neben der Abtei gleichzeitig auch Sitz einer Landesregierung.  Weide-, Land- und Forstwirtschaft sowie die mit der Nutzung der Wasserkraft verbundene Eisen- und Kalksteinindustrie bildeten neben den Wallfahrten die wirtschaftliche Grundlage der Abtei. Geschichtlich umfasste das Territorium der Abtei, das sogenannte „Münsterländchen“, die Ortschaften Büsbach, Brand, Breinig, Dorff, Hahn, Krauthausen, Münsterbusch, Venwegen und Walheim. Die kontinuierliche Herrschaft der Abtei über Jahrhunderte hinweg war von großer Bedeutung für die gesamte kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes. Die großzügigen Abteigebäude aus dem 18. Jh. weisen auf die Bedeutung als zentraler Ort des Münsterländchens hin.

Blick von Schulberg Höhe Nummer 20 (10)
Blick vom Schulberg auf Kornelimünster

Seit 817 begründeten Reliquien die Bedeutung Kornelimünsters als Wallfahrtsstätte. Um die Mitte des 9. Jahrhunderts gelangte die Schädelreliquie des heiligen Papstes Kornelius in den Besitz des Klosters. Dies führte zur Begründung der jährlichen Kornelioktav und im 12. Jh. mit der Verehrung des heiligen Kornelius zur Patronats- und Namensänderung in „Kornelimünster“. Die Heiligtümer machten Kornelimünster zu einem bedeutenden Wallfahrtsort. Alle sieben Jahre finden hier die Heiligtumsfahrten, parallel zu Aachen, statt.

Weg zur Bergkirche
Fußweg zur Bergkirche

Im Zuge der Säkularisation wird das Kloster zur Pfarrkirche, Fabrik, Lehrerseminar, Heimatmuseum und Staatsarchiv umgenutzt. Teile des Klostergartens werden in einen öffentlichen Platz, den Korneliusmarkt umgewandelt. 

Kunsthaus NRW
Kunsthaus NRW

Denkmalbereich Kornelimünster

Mit der Denkmalbereichssatzung wurde ein Rahmen geschaffen, der sicherstellt, dass zukünftige Veränderungen mit dem historischen Bestand abgeglichen und verträglich gestaltet werden.

Der Erhalt des historischen Ortskerns von Kornelimünster inmitten einer bedeutsamen historischen Kulturlandschaft als anschauliches Beispiel einer über Jahrhunderte gewachsenen Siedlung um eine Reichsabtei soll durch die Denkmalbereichssatzung gewährleistet werden.
Vorlagen zum Satzungsbeschluss: Bezirk 02.09.20, PLA 10.09.20 und Rat 16.09.20 (siehe auch rechte Spalte)

Schutzziele der Satzung:              

  • Erhalt des mittelalterlichen Ortskerns mit seinen Gebäuden und baulichen Anlagen 

  • Ortssilhouette und Dachaufsicht – Sichtachsen

  • Einbettung in die Landschaft 

Der Denkmalbereich gliedert sich in zwei Zonen: den Ortskern und einen äußeren Bereich - der Einbindung des Ortes in die Landschaft.

Ortskern:  Er umfasst die Abtei mit der nachgeordneten Siedlung. Die eng stehenden Baukörper mit städtischem Charakter bestehen aus außergewöhnlich Qualität vollen Gebäuden, deren Baugestalt und Substanz die Geschichte des Tals anschaulich überliefern. Der Ortskern ist durch einen hohen Denkmälerbestand und dichte historische Substanz mit zahlreichen architektonischen Details geprägt. Die historische Bebauung gibt den Maßstab für zukünftige bauliche Entwicklungen und bauliche Veränderungen vor.

Einbindung in die umgebende Landschaft (Äußerer Bereich): Der von unbebauten Hängen geschützte historische Ortskern einschließlich der Anhöhe mit der ursprünglichen Pfarrkirche St. Stephanus liegt in einer Flussschleife der Inde. Die Kirche dominiert auf Grund ihrer Lage das Ortsbild. Die Tallage Kornelimünsters begründet den besonderen Schutz der historischen Dachlandschaft und der Silhouette des Ortskerns.

Die Denkmalbereichssatzung ist eine vorwiegend konservierende Festsetzung. Vorhandene historische Struktur und bauliche Substanz sollen zukünftigen Entwicklungen als Maßstab dienen. 

Fußweg über die Inde
Fußweg über die Inde nach Kornelimünster

Was heißt das?

Folgende Maßnahmen sind im Ortskern erlaubnispflichtig:

Alle Maßnahmen, die sich in den Außenraum auswirken, sind zum Schutz und Erhalt der besonderen Qualität des historischen Ortskernes erlaubnispflichtig.

Dies sind im Einzelnen:   

  • Änderungen an baulichen Anlagen und ihrer engeren Umgebung

  • Änderung der Parzellenstruktur

  • Änderungen im erlebbaren Außenraum mit seinen Straßen, Wegen, Plätzen, Freiflächen, Gärten und Höfen  

Folgende Maßnahmen sind im äußeren Bereich - Einbindung in die umgebende Landschaft - erlaubnispflichtig: 

  • Errichtung von baulichen Anlagen

  • Erweiterung und Änderung an bestehenden baulichen Anlagen, die sich auf das Erscheinungsbild des Ortskerns auswirken

  • Veränderung der Freiflächen