Umweltbelange
Gemäß Baugesetzbuch ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung dient der Feststellung, ob und in welcher Art und welchem Umfang voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Rahmen des Vorhabens zu erwarten sind. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht eingeflossen, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist.
Im Umweltbericht werden die nachfolgend aufgeführten Schutzgüter betrachtet. Die Ist-Situation wird der Planung gegenübergestellt, die Auswirkungen werden festgestellt und Maßnahmen zur Kompensation festgelegt.
Da die Flächeninanspruchnahme zur Entwicklung des neuen, innerstädtischen Hochschul- und Forschungsstandortes „Campus West“ überwiegend auf den schon vormals genutzten innenstadtnahen Bahnflächen erfolgt, ist Flächeninanspruchnahme unter dem Aspekt der Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen und dem Nachhaltigkeitsgebots zu bewerten. Im Sinne des § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Wiedernutzbarmachung von Flächen im bebauten städtischen Innenbereich gegenüber der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen bevorzugt zur baulichen Entwicklung genutzt werden. Bei Umsetzung aller genannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen sowie Festsetzungen und Regelungen im städtebaulichen Vertrag können die negativen Auswirkungen kompensiert werden, so dass keine erheblichen negativen Auswirkungen für die Umwelt entstehen.
Über den städtebaulichen Vertrag wurde gesichert, dass alle Maßnahmen, die sich aus dem Eingriff sowie aus den grünplanerischen Anforderungen ergeben, durchgeführt werden. Dies sind insbesondere folgende Punkte:
- Gestaltung des Straßenbegleitgrüns (Pflege / Unterhalt Staudenpflanzungen)
- Herstellung der privaten Grünflächen (Umsetzung Ersatzbäume und Grünkonzept)
- Ökologische Baubegleitung (Maßnahme aus dem Umweltbericht)
- Ausgleich, Boden, Natur und Landschaft
- Kompensation Wald (Ersatzaufforstung)
- Lärm (Lärmsanierung Kühlwetterstraße)
- Artenschutz (Vermeidungsmaßnahmen, CEF Maßnahmen: Ersatzhabitate Flussregenpfeifer, Bluthänfling, Schleiereule sowie Fledermauskästen)
- Klima und Luftqualität (Anforderung an die künftige Qualität der Hochbauten)
- Boden und Altlasten (Vorgaben für Altlastensanierung)
- Kultur und sonstige Sachgüter (Vorgaben für Bau- und Bodendenkmale)