Die Bezirksvertretung
Ratsinformationssystem der Stadt Aachen - Bezirksvertretung Brand
Im Ratsinformationssystem der Stadt Aachen finden Sie die Mitglieder der Bezirksvertretung Brand, die Sitzungstermine sowie Tagesordnungen und Vorlagen.
Aufgaben der Bezirksvertretung
Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien und der vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Insbesondere sind dies:
- Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (Sportplätze, Alten- und Jugendheime, Friedhöfe usw.), deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht
- Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege, Angelegenheiten des Denkmalschutzes mit bezirklicher Bedeutung
- Festlegung der Reihenfolge von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen
- Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk wie z. B. Sport-, Gesang-, Heimatvereine, Karnevalsgesellschaften usw.
- Kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschl. Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks
Dieser bereits in der Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Katalog der Entscheidungsbefugnisse wird in § 14 der Aachener Hauptsatzung i.V.m. § 21 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) noch weiter konkretisiert.
Neben den Entscheidungsbefugnissen haben die Bezirksvertretungen aber auch weitgehende Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Zu allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, können sie Vorschläge und Anregungen an den Rat, einen Ausschuss oder den Oberbürgermeister richten.
Bezirksvertretung – was ist das eigentlich?
Um auch in den kreisfreien Städten mit mehreren hunderttausend Einwohnern (dazu gehört die Stadt Aachen) eine verstärkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an den Entschließungen des Rates zu gewährleisten, die Erfüllung örtlicher Aufgaben vorzubereiten und deren Durchführung sicherzustellen, den Rat bei der Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung zu entlasten und das politische Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu stärken wurde 1975 die Bezirksverfassung in die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) eingeführt.
Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Verpflichtung sieht die Aachener Hauptsatzung eine Einteilung des Stadtgebietes in sieben Stadtbezirke vor: Aachen-Mitte, Aachen-Brand, Aachen-Eilendorf, Aachen-Haaren, Aachen-Kornelimünster/Walheim, Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich.
Für jeden dieser Stadtbezirke ist eine Bezirksvertretung gewählt. Die Mitglieder werden - zeitgleich mit der Wahl der Mitglieder des Rates - in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der/die Vorsitzende der Bezirksvertretung führt die Bezeichnung Bezirksbürgermeister/in. Der Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin unterstützt auch den Oberbürgermeister bei der Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben im Stadtbezirk.