Stiftungen der Stadt Aachen
Die unselbstständigen Stiftungen
Alten- und Siechenfonds
Stiftungszweck:
Die Stiftung Alten- und Siechenfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Betreuung, Unterbringung und Pflege von alten Menschen dienen.
Satzung der Stiftung Alten- und Siechenfonds (PDF)
Armenfonds
Stiftungszweck:
Die Stiftung Armenfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe, Altenhilfe, Erziehung und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung fallbezogener Projekte von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in den vorgenannten Bereichen.
Satzung der Stiftung Armenfonds (PDF)
Ausbildungsfonds
Stiftungszweck:
Die Stiftung Ausbildungsfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln insbesondere für die Betreuung, Pflege, Bildung, Erziehung, Förderung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Satzung der Stiftung Ausbildungsfonds (PDF)
Cockerill-Liebermann-Stiftung
Stiftungszweck:
Die Cockerill- und Liebermann-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige alleinstehende Frauen - in Ausnahmefällen auch alleinstehende Männer - christlicher Konfession zu unterstützen.
Satzung der Cockerill-Liebermann-Stiftung (PDF)
Elisabethspitalfonds
Stiftungszweck:
Der Elisabethspitalfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen und mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Kranken-, Siechen- und Behindertenfürsorge sowie der Gesundheitsvorsorge und Sportförderung dienen.
Satzung des Elisabethspitalfonds (PDF)
Hannelore und Gunther Ingo Weyer - Stiftung
Stiftungszweck:
Die Stiftung Hannelore und Gunther Ingo Weyer verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Mittel für die Förderung der Jugendhilfe und Hilfe für behinderte Kinder zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung fallbezogener Projekte von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in den vorgenannten Bereichen. Dabei werden 50% der zur Verfügung stehenden Mittel für den Verein „Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Region Aachen“ verwendet.
Satzung der Stiftung Hannelore und Gunther Ingo Weyer (PDF)
Kinder- und Jugendfonds
Stiftungszweck:
Die Stiftung Kinder- und Jugendfonds verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Satzung des Kinder- und Jugendfonds (PDF)
Ludwig Mies van der Rohe - Stiftung
Stiftungszweck:
Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Schülern der Berufsfachschule für Technik bzw. ihrer Ergänzungs-/Nachfolgeeinrichtung an der Mies-van-der-Rohe-Schule (Gewerbl. Schule I).
Verfassung der Ludwig Mies van der Rohe – Stiftung (PDF)
Stiftung Dassen
Stiftungszweck:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke, bedürftige und elternlose Kinder zu unterstützen.
Satzung der Stiftung Dassen (PDF)
Informationen zu Förderungen aus der Stiftung Dassen (PDF)
Stiftung van Gils
Stiftungszweck:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke, minderjährige Waisen und Halbwaisen – insbesondere Waisen und Halbwaisen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf Hilfe anderer angewiesen sind – zu unterstützen.
Satzung der Stiftung van Gils (PDF)
Informationen zu Förderungen aus der Stiftung van Gils (PDF)
Stiftungsfonds für Musik, Wissenschaft und Kunst
Stiftungszweck:
Der Stiftungsfonds für Musik, Wissenschaft und Kunst verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen Zweck, den Zuschussbedarf des Suermondt-Ludwig-Museums und Couvenhauses ganz oder teilweise zu finanzieren.
Verfassung des Stiftungsfonds für Musik, Wissenschaft und Kunst (PDF)
Stiftung Poth
Stiftungszweck:
Die Stiftung Johanna Poth verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige Aachener Bürger und kriegsblinde Aachener Bürger zu unterstützen.
Satzung der Stiftung Poth (PDF)
Informationen zu Förderungen aus der Stiftung Poth (PDF)
Stiftung zugunsten der Salvatorkirche
Stiftungszweck:
Die Stiftung zugunsten der Salvatorkirche verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaberechtlichen Bestimmungen den gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, die bauliche Unterhaltung der Salvatorkirche ganz oder teilweise zu finanzieren.
Verfassung der Stiftung zugunsten der Salvatorkirche (PDF)
Die Familienstiftungen
Stiftung Bischoff
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung von Nachkommen christlicher Konfession der fünf Söhne des Stifters durch Gewährung von Ausbildungsstipendien.
Stiftung Broudlet-Startz
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Ausbildung von bedürftigen Nachkommen der Verwandten mütterlicher- und väterlicherseits der Stifterin durch Gewährung von Stipendien. Sind für die Stipendienvergabe nicht genügend Nachkommen vorhanden, sind die bedürftigen Kinder der Stadt Aachen anspruchsberechtigt.
Stiftung Graf von Nellessen
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Vergabe von Stipendien für die Dauer jeweils eines Geschäftsjahres zur Förderung der Berufsausbildung an jährlich höchstens jeweils 10 Jungen und 10 Mädchen im Alter vom Beginn des 14. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die bedürftig sind, die christliche Konfession besitzen und in der Stadt Aachen leben. Bei der Vergabe von Stipendien sind die mit dem Stifter bis höchstens zum 12. Grad verwandten und verschwägerten Personen zu berücksichtigen, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Stiftung Houben
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Vergabe von jährlich höchstens zwei Stipendien für die Dauer eines Geschäftsjahres zur Förderung der Schulausbildung an weiterführenden Schulen, deren Abschluss zum Studium an Universitäten oder ähnlichen Hochschulen (z.B. Fachhochschulen) berechtigt – frühestens ab der untersten Klasse weiterführender Schulen -, und zur Förderung des Studiums an Universitäten oder ähnlichen Hochschulen (z.B. Fachhochschulen) bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Stipendiaten. Zu fördernde Personen sind mit der Stifterin bis höchstens zum 12. Grad verwandte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die väterlicherseits der Familie Ludwig Houben (1887 zu Heinsberg) bzw. mütterlicherseits der Familie Clara Hartenfels (1887 zu Andernach) entstammen.
Stiftung Vonachten
Stiftungszweck:
Zweck der Stiftung ist vorrangig die Gewährung von Renten für jeweils ein Geschäftsjahr an mit dem Stifter höchstens bis zum 12. Grad verwandte Nachkommen seiner Schwester Josefine Ww. Jos. Brehm und seiner Halbschwestern Bernhardine, Gertrud und Maria Vonachten. Voraussetzungen für die Rentengewährung sind, dass die sich um eine Rente bewerbenden Personen in Aachen geboren und wohnhaft sein müssen und zudem entweder Bedürftigkeit besteht und das 50. Lebensjahr überschritten wurde oder – unabhängig vom Lebensalter – Bedürftigkeit besteht und der Nachweis von Erwerbsunfähigkeit durch anhaltende Krankheit oder sonstige Ursachen nachgewiesen wird.