Frist für Aufnahme ins Wahlberechtigtenverzeichnis
Im Ausland lebende Deutsche sowie Unionsbürger*innen, die in Aachen leben und in Aachen ihre Stimme für Deutschland abgeben möchten, konnten bis zum 19. Mai einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen. Am 19. Mai endet ebenfalls die Frist zur Antragsstellung für die Streichung aus dem hiesigen Wählerverzeichnis (Unionsbürger*innen).
Die Anträge konnten fristwahrend in der Zeit von Freitag, 17. Mai, bis einschließlich Sonntag, 19. Mai, 23:59 Uhr, ausschließlich in den Briefkästen der Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße, Lagerhausstraße 20, 52064 und Blücherplatz, Blücherplatz 43, eingeworfen werden. Anträge, die zwischen dem 17. und 19. Mai in andere städtische Briefkästen oder sonstigen Briefkästen eingeworfen wurden, werden als nicht fristgerecht eingegangen behandelt.
Wahlberechtigte Personen können in Aachen nur an der Europawahl 2024 teilnehmen, wenn sie im hiesigen Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Alle wahlberechtigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Aachen wohnen, werden automatisch in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen.