Genehmigung von Grundstückszufahrten
Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum
Wer eine Zufahrt zu seinem Privatgrundstück einrichten möchte, muss einiges beachten.
Grundvoraussetzung für die Zufahrt ist eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin.
Diese muss vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. 400 genehmigt werden.
Ein entsprechender Antrag ist hier als pdf-Datei hinterlegt.
Ebenfalls ist ein Informationsblatt als pdf-Datei hier hinterlegt.