Die Einwohner*innenfragestunde
Wie funktioniert das?
Stellen Einwohnende die Frage in der Sitzung persönlich, wird diese unmittelbar mündlich beantwortet. Sollte eine direkte mündliche Beantwortung nicht möglich sein, wird diese grundsätzlich schriftlich nachgeholt.
Wer die Frage nicht persönlich in der Sitzung stellen kann oder möchte, kann diese schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister formulieren. Schriftlich gestellte Fragen werden in der Ratssitzung allerdings nur dann mündlich beantwortet, wenn die*der Fragenstellende anwesend ist.
Die Einwohnerfragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit den Fragestellenden schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet.
Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.
Näheres zu den Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner regelt § 11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse.