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Inhalt



Aktuelle Informationen

01.11.2024: Für Anträge die ab 01.01.2025 gestellt werden wird die Antragsbearbeitung bis zur Freigabe des städtischen Haushaltes 2025 pausiert – Antragstellung ist aber weiterhin möglich

Die Bewilligung der eingegangenen Anträge im Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude stoppt vorerst zum 31.12.2024. Alle Anträge, die vollständig mit allen geforderten Unterlagen bis zu diesem Tag eingehen, werden mit den Haushaltsmitteln aus 2024 bearbeitet und beschieden, solange diese zur Verfügung stehen.

Die Stellung von Förderanträgen ist in 2025 weiterhin möglich. Die Ausstellung von Förderbescheiden, für die ab 01.01.2025 gestellten Anträge, erfolgt nach Freigabe des Haushalts der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln. Die Freigabe wird für spätestens April/Mai 2025 erwartet.
Sie erhalten nach Antragstellung zeitnah die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ im Serviceportal, damit Sie mit der Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahmen bereits beginnen können und die Vorgabe der Richtlinie „der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme“ einhalten können. Achtung: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Förderzusage dar.  

Sobald die Freigabe des Haushaltes vorliegt, wird mit der Bearbeitung der Anträge aus 2025 begonnen. Eine entsprechende Meldung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.

27.05.024: Freigabe des Haushaltes für 2024 und Start der Bearbeitung neuer Anträge

Mit der Haushaltsfreigabe der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln wurden die Fördermittel offiziell freigegeben, sodass die Stadt Aachen wieder Anträge bearbeiten und Förderbescheide ausstellen kann. Mit der Bearbeitung der bereits gestellten Anträge wird zeitnah begonnen.
Wenn Sie eine Maßnahme planen, für die Sie eine Förderung der Stadt Aachen in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte:
Vor Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden!
Alle Vorbereitungen zur Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahme sind jedoch möglich.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns zeitnah eine Bestätigung, dass Sie die Maßnahme beginnen können.
Zur Antragstellung gelangen Sie hier.


29.04.2024: Die Antragstellung ist ab sofort wieder möglich – Antragsbearbeitung pausiert bis zur Freigabe des städtischen Haushaltes 2024.

Die Antragstellung über das Service Portal ist ab sofort wieder geöffnet.
Da aktuell noch keine Freigabe des städtischen Haushaltes vorliegt, werden die gestellten Anträge bis zur Freigabe zunächst nicht bearbeitet.
Die Öffnung der Antragstellung vor Haushaltsfreigabe ermöglichst es jedoch den interessierten Bürger*innen ihre Förderanträge bereist zu stellen und damit die Vorgaben der Richtlinie „der Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme“ einhalten zu können.

Sobald wir die Freigabe des Haushaltes erhalten haben, werden wir mit der Bearbeitung der Anträge beginnen können. Eine entsprechende Meldung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Solange bitte wir Sie auf Nachfragen zu den Bearbeitungsständen der gestellten Anträge aus 2024 zu verzichten.

Beratung zu Förderprogrammen Ihrer geplanten Maßnahmen und der Antragstellung erhalten Sie bei altbau plus.



03.04.2024: Förderrichtlinie für 2024 veröffentlicht

Die neue Förderrichtlinie „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ ist ab sofort unter Dokumente
abrufbar. Die Übersicht der geförderten Maßnahmen wurde auch entsprechend aktualisiert und steht zum Download bereit.

Die städtische Förderung „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ wurde an die neue Förderkulisse des Bundes (BEG EM) angepasst. Beide Fördertöpfe sollen sich nach Möglichkeit nicht ausschließen und Bürger*innen die Möglichkeit geben Fördermittel zu kombinieren.
Die Förderung im Bereich Gebäudetechnik wurde entsprechend umgestellt und die Förderung für Maßnahmen erhöht, die nicht bereits über das BEG EM hoch gefördert werden.

Die Stadt Aachen setzt daher mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie einen Schwerpunkt im Bereich Gebäudedämmung. Der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe wird mit einem Fördersatz von 50 €/m² besonders hoch gefördert, während erdölbasierte Dämmstoffe ab sofort von der Förderung ausgeschlossen sind. Der Umbau der Förderung Richtung Nachhaltigkeit zeigt sich auch in der Festlegung, konventionelle Dämmstoffe, ohne die entsprechenden Nachweise der Nachhaltigkeit, nur noch bis 31.12.2026 zu fördern. Beratungen zum Thema nachhaltige Dämmstoffe und den entsprechenden Nachweisen erhalten Sie bei altbau plus.



Öffnung der Antragstellung

Die Formulare zur Antragstellung werden aktuell auf die neuen Förderkonditionen angepasst. Eine Wiedereröffnung der Antragstellung erfolgt, sobald der Haushaltsplan der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wurde und die Fördermittel damit offiziell freigegeben wurden, so dass die Stadt wieder Förderbescheide ausstellen darf.  
Wenn Sie eine Maßnahme planen, für die Sie eine Förderung der Stadt Aachen in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte: Vor Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden! Alle Vorbereitungen zur Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahme sind jedoch möglich.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns zeitnah eine Bestätigung, dass Sie die Maßnahme beginnen können.
Sobald wir genauere Informationen zur Wiedereröffnung der Antragstellung haben, werden wir eine Information auf www.aachen.de/altbau veröffentlichen.


01.12.2023: Antragsstopp zum 31.12.2023 - Förderrichtlinie wird für 2024 angepasst

Die Förderung „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen wird von den Bürger*innen gut angenommen: Im laufenden Jahr 2023 sind bereits mehr als 400 Anträge auf Förderung eingegangen und über 2,2 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm Gebäude- und Wohnungseigentümer*innen in Aachen zugesichert worden. Die geförderten Maßnahmen reichen von Tausch und Dämmung einzelner Gebäudeteile bis hin zu aufwendigen Komplettsanierungen der Gebäude mit nachhaltigen Materialien. Besonders häufig wurden Förderanträge zum Heizungstausch und Anschluss an Wärmenetze gestellt, was sicher auf die sogenannte Energiekrise und die anhaltend hohen Öl- und Gaspreise zurückzuführen ist.

Heiko Thomas, Beigeordneter für Klimaschutz: „Der energetische Umbau der Gebäude in Aachen ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt. Die notwendigen Maßnahmen erfordern hohe Investitionen in Gebäudehülle und Haustechnik. Mit dem Förderprogramm möchten wir die Bürger*innen unterstützen und Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand setzen. Die Bewohner*innen sparen dadurch in Zukunft viel Geld beim Betrieb der Gebäude, es ist gut für das Klima und das regionale Handwerk profitiert auf Grund der wachsenden Nachfrage.“


Fördertöpfe sollen sich nicht gegenseitig ausschließen

Die Bundesregierung reagiert auf die neuen Anforderungen an die Energieversorgung mit einer umfassenden Reform der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 1. Januar 2024. Leider ist die genaue Ausgestaltung der BEG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig. Um den Aachener Bürger*innen eine Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Fördermitteln zu ermöglichen, ist die Stadt bemüht, ihre Förderkriterien so zu setzen, dass sich die Fördertöpfe nicht gegenseitig ausschließen. Für die anstehende Überarbeitung der Förderrichtlinie 2024 – unter Berücksichtigung der BEG und den Erfahrungen aus der kommunalen Förderung – wird die Antragsstellung deshalb vorübergehend gestoppt.

Der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen nimmt daher ab dem 1. Januar 2024, 00.00 Uhr, keine neuen Anträge zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude mehr entgegen. Laura Altena vom Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen: „Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 vollständig eingegangen sind und solange die verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind, kann die Förderung noch nach der aktuellen Richtlinie gewährt werden. Dafür muss dem Antrag bei Antragstellung ein aussagekräftiges Angebot beiliegen.“ Informationen zu den geförderten Maßnahmen und den Nachweisen, die bei Antragstellung erbracht werden müssen, finden Bürger*innen auf der Webseite www.aachen.de/altbau.



Neue Förderrichtlinie für Ende März 2024 geplant

Die Wiederöffnung der Antragstellung zu den Konditionen der überarbeiteten Förderrichtlinie 2024 wird für Ende März 2024 angestrebt. Die inhaltlichen Anpassungen müssen zunächst mit Politik abgestimmt und die in der Haushaltsplanung eingestellten Mittel freigegeben sein.

Aktuelle Informationen zur Wiederöffnung der Antragstellung, die neue Förderrichtlinie, sowie aktualisierte Dokumente werden auf der Webseite www.aachen.de/altbau veröffentlicht.




Weitere Informationen:
Übersicht Informationen zum Förderprogramm
Förderkonditionen
Wichtige Hinweise vor Beantragung der Förderung
Beratung
Infos zur Antragstellung
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