Ratsbeschluss zur Förderung "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Mai 2021 das Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen kann die Auszahlung des Förderbetrag beantragt werden. Dafür sind die geforderten Nachweise laut Förderrichtlinie einzureichen.