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Inhalt



Betreuungsweisungen als Intensivbetreuung

Zielgruppe

Jugendliche und Heranwachsende in problematischen Lebensverhältnissen.


Zielsetzung

Sozialpädagogische Einzelhilfe in Form von Intensivbetreuung. In enger Kooperation mit dem Verein für Jugendhilfe e.V. in Aachen werden seit 1984 Betreuungsweisungen durchgeführt. Die Betreuungsweisung zielt in der Regel auf Mehrfach- oder Wiederholungstäter ab. Ihre Besonderheit kennzeichnet sich dadurch aus, dass eine ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Vereins für Jugendhilfe ausschließlich einen Klienten betreut. Die Koordination dieser Tätigkeit und die Anleitung der Betreuer erfolgt durch den Verein für Jugendhilfe.


Die Aufnahme einer Betreuungsweisung kann sich ergeben:

  • im Rahmen der Haftentscheidungshilfe als Teil eines Haftverschonungsbeschlusses
  • im Rahmen eines richterlich ange- ordneten Beschlusses oder Urteils
  • im Rahmen einer Entscheidung nach § 61 JGG
  • im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung/Leistung

Zeitraum

Gesamtdauer zwischen sechs und zwölf Monaten.


Veranstalter

Jugendgerichtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugendhilfe e.V.

Kontakt

Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen
Alfonsstraße 24
52070 Aachen
Tel.: 0241 9491-217
Weitere Infos