Betreuungsweisungen als Intensivbetreuung
Zielgruppe
Jugendliche und Heranwachsende in problematischen Lebensverhältnissen.
Zielsetzung
Sozialpädagogische Einzelhilfe in Form von Intensivbetreuung. In enger Kooperation mit dem Verein für Jugendhilfe e.V. in Aachen werden seit 1984 Betreuungsweisungen durchgeführt. Die Betreuungsweisung zielt in der Regel auf Mehrfach- oder Wiederholungstäter ab. Ihre Besonderheit kennzeichnet sich dadurch aus, dass eine ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Vereins für Jugendhilfe ausschließlich einen Klienten betreut. Die Koordination dieser Tätigkeit und die Anleitung der Betreuer erfolgt durch den Verein für Jugendhilfe.
Die Aufnahme einer Betreuungsweisung kann sich ergeben:
- im Rahmen der Haftentscheidungshilfe als Teil eines Haftverschonungsbeschlusses
- im Rahmen eines richterlich ange- ordneten Beschlusses oder Urteils
- im Rahmen einer Entscheidung nach § 61 JGG
- im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung/Leistung
Zeitraum
Gesamtdauer zwischen sechs und zwölf Monaten.
Veranstalter
Jugendgerichtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugendhilfe e.V.