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Judentum



 

Jüdische Religion


Achtarmiger Leuchter vor sechsarmigem Leuchter an der WandDie jüdische Religion basiert auf den religiösen Überlieferungen. Diese Überlieferungen teilen sich auf in eine schriftliche (Tora) und die mündliche Lehre (Mischna, Talmud etc.). Obwohl das Judentum mit ca. 13,5 Millionen Anhängern keine große Religionsgemeinschaft darstellt, ist es über die ganze Welt verbreitet. Aachen besitzt einer der ältesten jüdischen Gemeinden in Deutschland. Sichere Zeugnisse jüdischer Niederlassungen gibt es bereits aus der Zeit Karls des Großen. So zum Beispiel sandte Karl der Große einen jüdischen Dolmetscher aus Aachen in politischer Mission zum Kalifen Harun-al-Raschid nach Bagdad.

Die schriftliche Lehre

Nach der jüdischen Religionsüberlieferung hat Moses am Sinai die gesamte Tora von Gott erhalten. Diese besteht aus der schriftlichen und der mündlichen Lehre. In der schriftlichen Tora (auch „5 Bücher Mose“ genannt) ist der Bund beschrieben, den Gott mit den Menschen und insbesondere mit dem jüdischen Volk geschlossen hat. Dieser Bund beinhaltet nach der jüdischen Lehre 613 Gebote (Mitzwot, die Zehn Gebote sind ein Teil davon). Diese Mitzwot bestimmen das gesamte Leben eines frommen Juden.

Die mündliche Lehre

Nach dem jüdischen Glauben hat Moses am Sinai nicht nur die zehn Gebote erhalten, sondern auch die mündliche Lehre. Diese Lehre wurde über Jahrhunderte von den Gelehrten mündlich überliefert und erst ca. 220 n. Chr. von Rabbinern in der Mischna festgehalten. Diese Mischna bildet die Basis des Talmuds, in welchem Diskussionen von Rabbinern aus mehreren Jahrhunderten zur Mischna festgehalten wurden. Dieser Teil wird im Talmud Gemara genannt. Neben dem Talmud (welcher aus Mischna und Gemara besteht) werden auch alle anderen späteren Werke von Rabbinern zur mündlichen Lehre gezählt.

Das jüdische Jahr

Ausgehend von der Tora werden die Jahre im Judentum basierend auf der Schöpfung der Welt gezählt. Der jüdische Kalender orientiert sich bei der Monatszählung am Mond (Mond-kalender).

Die Feiertage

Das jüdische Jahr beginnt mit Rosch haSchana (Neujahrstag), welchem sich Jom Kipur (deutsch: Versöhnungstag) anschließt. Vier Tage nach Jom Kippur feiern die Juden Sukkot (deutsch: Laubhüttenfest) und dann im Frühjahr Pessach (deutsch: Überschreitung, Auszug), das Fest des Auszugs aus Ägypten, welchem sich nach sieben Wochen Schawuot (deutsch: Wochen) anschließt. Diese Feiertage gehen alle auf die Tora zurück. Daneben gibt es noch Feiertage, wie Purim(deutsch: das geworfene Los, das Fest, das an die Errettung des jüdischen Volkes in der Diaspora erinnert) und Chanukka (deutsch: Weihung).

Das jüdische Leben

Am achten Tag nach der Geburt eines Jungen wird dieser beschnitten und diese Brit Mila (Bund der Beschneidung) feierlich begangen. Die Mädchen haben stattdessen eine Na-mensnennung in der Synagoge.

Jungen feiern zu ihrem 13. Geburtstag Bar Mitzwa und Mädchen zu ihrem 12. Geburtstag Bat Mitzwa – ihre Religionsmündigkeit. Ab diesem Moment sind sie zu allen Mitzwod verpflichtet, in welche sie bis dahin eingeführt wurden.

Eine jüdische Hochzeit besteht hauptsächlich aus der Ketubba (Ehevertrag) und der bei der Übergabe stattfindenden Feierlichkeit. Hierzu treffen sich Braut und Bräutigam unter der Chuppa (Baldachin) und der Bräutigam übergibt begleitet von sieben Brachot (Segenssprüchen) der Braut die Ketubba und einen goldenen Ehering. Anschließend wird in Erinnerung an die Zerstörung des Tempels zu Jerusalem ein Glas zertreten und die Feierlichkeit beginnt. Die Trennung einer Ehe endet durch den Tod eines der Partner oder über einen sogenannten Scheidebrief durch den Ehemann, den er selber übergibt oder über einen Gesandten überreichen lässt.

Beim Tod eines Juden kümmert sich die Chewra Kadischa (Beerdigungsbruderschaft) um den Toten und ein möglichst schnelles Begräbnis, möglichst noch am selben Tag. Anschließend beginnt eine 30-tägige Trauerzeit, die den Angehörigen ein langsames Verabschieden von dem Verstorbenen ermöglicht. Diese Trauerzeit gliedert sich in einen siebentägigen Ab-schnitt, den sogenannten Sitztagen, und einer anschließenden 21-tägigen Trauerzeit. Während dieser Tage verbringen die engsten Angehörigen (Ehemann/-frau, Eltern, Kinder, Geschwister) zu Hause im Gedenken an dem Toten/der Toten. Begleitet von Besuchen durch Freunde, Bekannte, entferntere Verwandte. Nach dem Tod der Eltern wird die Trauerzeit bis zum ersten Todestag verlängert.