„Nachsorgender Bodenschutz“ ist die Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch die Sanierung belasteter Standorte/Altlasten, also Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung belasteter Böden und Grundwässer. Da es sich oft um Belastungen aus früheren Nutzungen handelt, spricht man allgemein von Altlastensanierung.
Grundlagen für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie das Landes-Bodenschutzgesetz (LBSchG) NRW. Mit diesen gesetzlichen Regelungen wurden einheitliche Vorgaben u.a. für den Bereich der Altlastenbewertung und -sanierung geschaffen.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Klima und Umwelt der Stadt Aachen führt auf der Grundlage des § 11 Bundes-Bodenschutzgesetz und der §§ 7 und 8 des Landes-Bodenschutzgesetzes NRW (siehe weiter unten) ein Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen. In diesem Kataster werden für das gesamte Stadtgebiet systematisch Daten zu altlastverdächtigen Flächen erfasst, zu denen Altstandorte und Altablagerungen gehören.