Eingriffsbewertung Schutzgut Boden
Die Belange des Bodens sind in allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren von Bedeutung. Bisher existierte nur eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit dem Schwerpunkt im Bereich des Arten- und Biotopschutzes. Für das Schutzgut Boden fehlte ein eigenständiges Bewertungsverfahren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Hochschulerweiterung Campus Melaten" erarbeiteten im Jahr 2008 die Arbeitsgemeinschaft der Büros ahu AG / BKR (Aachen) in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt ein vorbildhaftes allgemeines Bewertungssystem für das Schutzgut Boden.Auf dieser Grundlage hat die Untere Bodenschutzbehörde einen 36-seitigen Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden entwickelt.
Foto: Die Titelseite des neuen Leitfadens zum Schutzgut Boden
Dem Bewertungssystem liegt zugrunde, dass nicht nur der quantitative Bodenverlust, das heißt der reine Flächenverbrauch, sondern auch der qualitative Bodenverlust über den Grad der Schutzwürdigkeit der Böden vor und nach dem Eingriff bemessen und bewertet werden kann. Weiterhin kann mit diesem Verfahren auch direkt der Ausgleichsbedarf abgeleitet werden.
Ziel des Leitfadens ist es, einen einheitlichen Standard für die Bewertung des Schutzgutes Boden bei der Eingriffsbewertung zu installieren und damit dem Bodenschutz in allen raumwirksamen Planungsvorhaben auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Durch das Bewertungssystem wird in den entsprechenden Entscheidungsprozessen ein sorgfältiger und fachgerechter Interessenabgleich unter Berücksichtigung bodenschutzfachlicher Anforderungen ermöglicht.
Kontakt:
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Dr. Susanne Frey-Wehrmann, Telefon 0241 / 432-36520