Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt

Gewässerverunreinigung / Rufbereitschaft der UUB



 

einsatzfahrzeug_uub

Foto: Einsatzfahrzeug der Rufbereitschaft
der Unteren Umweltschutzbehörde (UUB) der Stadt Aachen

Wissenswertes

Auf Grundlage der aktuellen Umweltalarm-Richtlinie ist bei der unteren Umweltschutzbehörde der Aachen eine Rufbereitschaft eingerichtet. Deren Ziel es ist, in Schadens- und Gefahrenfällen eine schnelle Reaktion und sachgerechte Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefahren, die Untersuchung und Sachverhaltsaufklärung und die rechtzeitige Information aller betroffener Stellen und Bevölkerung zu sichern.

Wen verständige ich bei Schadens- und Gefahrenfällen mit umwelt-/wassergefährdenden Stoffen?


Umweltalarm
während der allgemeinen Dienstzeit

Wir nehmen Umweltalarmanzeigen unter folgender Rufnummer des Umwelttelefons entgegen:

0241 / 432-3666


Umweltalarm außerhalb der allgemeinen Dienstzeit

Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit kann die Rufbereitschaft die untere Umweltschutzbehörde (UUB) über die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr erreicht werden:

Tel: 0241 / 432-37 0000 
Notruf 112

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel: Säuren, Laugen, Salze, organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersaft), Mineralöle, Gifte, Pflanzenschutzmittel, Metalle usw.

Typische Unfälle mit diesen Stoffen sind:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Ganz wichtig: Wer eine Anlage betreibt, instand hält, instand setzt, reinigt oder prüft und einen Schaden bemerkt, muss diesen Schaden unverzüglichen melden!

Inhalt einer Meldung:

  • Name des Meldenden
  • Art des Unfalls
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Art und Menge des austretenden Stoffes
  • Ausmaß der Gefahr
  • bereits benachrichtigte Stellen

Weitere Einsatzbereiche können zum Beispiel tote Fische in einem Gewässer und sonstige Einleitungen in ein Gewässer sein, die Verfärbungen hervorrufen.

Sollten Sie eine Gewässerverunreinigung/Trübung erkennen, melden Sie dies bitte umgehend an die zuständigen Behörde. Außendienst und Überwachung der Gewässer gehört zum wesentlichen Aufgabengebiet einer Wasserbehörde, aber nicht die Aachener Gewässerstrecken können dauernd im Blick gehalten werden. Darum bedanken wir uns über Ihre Hilfe.

Die Meldungen an die Rufbereitschaft erfolgt im Allgemeinen über die Feuerwehr Aachen. Darüber hinaus ist die Rufbereitschaft vor einigen Jahren als Untere Umweltschutzbehörde auf alle Bereiche der Umwelt (Wasser, Boden, Abfall, Immissionen) erweitert worden.


Zuständige Behörde