E - E-Scooter - Sicher unterwegs
Grundregeln für das Fahren mit E-Scootern (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die dargestellten Regeln beziehen sich auf besonders häufig von der Polizei erfasste Verhaltensweisen)
Verkehrsflächen
E-Scooter Fahrende müssen Radverkehrsanlagen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, fahren sie auf der Fahrbahn.
Alkohol
Für E-Scooter Fahrende gelten dieselben Regeln wie für Auto Fahrende: Es wird empfohlen, auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Ab einem Grenzwert von 0,5 Promille werden ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister verhängt.
Flächen für den Fußverkehr
Gehwege und Fußgängerzonen dürfen prinzipiell nicht durch E-Scooter-Fahrende genutzt werden. Ausnahmen müssen beschildert sein.
Mitnahme
E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Abstellen
Abgestellte E-Scooter dürfen niemanden behindern oder Wege versperren. Am Straßenrand oder auf Gehwegen müssen sie so abgestellt werden, dass Zu Fuß Gehende oder andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder gefährdet werden
Helm
Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Helmes. Das Tragen eines Helmes wird jedoch zum eigenen Schutz empfohlen.
Weitere Quellen:
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): Kampagne "Roll ohne Risiko",