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Feuerwerk zum Jahreswechsel



 

"Ihr seid der Knaller! Wer braucht da Böller?"

Eine freundliche Aufforderung, auf die Silvesterknallerei zu verzichten. Freundlich, aber ernst gemeint. Denn die Stadt Aachen hat für Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.

Vor Bränden schützen

Wie in den letzten Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von mehr als einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Damit sollen historisch, religiöse und kulturell bedeutende Bauwerke geschützt werden, die durch das Silvesterfeuerwerk einer erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind. 

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31.Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr.

Hier kann man nachlesen, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Schutz der historisch, religiös und kulturell bedeutenden Bauwerke untersagt ist.

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