Das Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung verfolgt das Ziel, preiswerten Wohnraum in höherpreisigen Wohnlagen innerhalb Aachens über längeren Zeitraum zu ermöglichen.
Bei der Bebauung geeigneter städtischer Grundstücke, deren Vergabe im Erbbaurecht erfolgt, wird hierzu die Wohnraumförderung des Landes NRW mit einer ergänzenden kommunalen Förderung verbunden.
Die kommunale Förderung zielt dabei auf eine kostengünstige Bereitstellung des (städtischen) Baugrundes ab. Im Gegenzug geht der Erbpachtnehmer eine über den abzuschließenden Erbpachtvertrag vereinbarte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten wohnberechtigter Haushalte ein.
Weitere Informationen finden Sie in den zum Download bereitgestellten Unterlagen:
- Förderbestimmungen zum Aachener Modell zur kommunalen Wohnraumförderung
- Das Antragsformular kann digital unter wohnraumfoerderung@mail.aachen.de angefragt werden.