Sie haben ein Kind bekommen
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Sie haben ein Kind bekommen. Wir von der Stadt Aachen freuen uns mit Ihnen. Sie müssen nun ein paar Dinge beim Amt machen. Hier sind wichtige Infos dazu.
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Sie müssen Ihr Kind anmelden
Wer kann das Kind anmelden?
Der Vater oder die Mutter können das Kind anmelden.
Wie lange haben Sie für die Anmeldung Zeit?
Wenn das Kind geboren ist: Sie haben dann 1 Woche Zeit. Am besten melden Sie sich sofort nach der Geburt beim Amt. Dann ist alles in Ordnung.
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Achtung: Für die Anmeldung müssen Sie vorher einen Termin machen. |
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So bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung
Sie haben 3 Möglichkeiten:
1. Machen Sie online einen Termin. Klicken Sie hier: Anmeldung Neugeborene
2. Rufen Sie an. Die Telefon-Nummer ist 0241 – 432 – 34092.
3. Schreiben Sie uns eine E-Mail. Die E-Mail-Adresse ist geburtenbuch@mail.aachen.de
Für den Termin brauchen wir von Ihnen viele Infos. Zum Beispiel:
- Ihren Namen
- Ihre Telefon-Nummer
- das Geburts-Datum vom Kind
- die Staats-Angehörigkeit von Mutter und Vater.
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Bitte geben Sie uns diese Infos am Telefon. Oder schreiben Sie die Infos in die E-Mail. Dann bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung.
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Wo melden Sie das Kind an?
Sie melden das Kind beim Standes-Amt Aachen an. Hier ist die Adresse: Standes-Amt Aachen Bendelstraße 21, 52062 Aachen.
Es gibt 6 Büros für die Anmeldung im Erdgeschoss.
Achtung: Das Standes-Amt ist leider nicht barriere-frei.
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Das ist wichtig für den Termin
Sie müssen zur Anmeldung Bescheinigungen mitbringen.
Bitte bringen Sie nur Original-Bescheinigungen mit. Bitte bringen Sie keine Kopien mit. Kopien dürfen wir nicht annehmen.
Vielleicht kommen Sie aus einem anderen Land. Dann sind Ihre Bescheinigungen oft nicht in Deutsch. Sie müssen die Bescheinigungen in Deutsch übersetzen lassen. Dafür gibt es Übersetzer. Diese Übersetzer nennt man staatlich anerkannt. Übersetzer finden Sie auf: www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de
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Achtung: Der Übersetzer muss staatlich anerkannt sein. Nur dann werden Ihre Bescheinigungen hier anerkannt.
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Welche Bescheinigungen müssen Sie mitbringen?
Es ist wichtig ob die Mutter verheiratet ist. Oder ob sie nicht verheiratet ist.
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Die Mutter ist verheiratet
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den
Reise-Pass von Vater und Mutter.
- Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind. Die Bescheinigung bekommen Sie vom Kranken-Haus. Oder von der Hebamme.
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- Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll. Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben.
- Ihr Familien-Stamm-Buch.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:
- Ihre Geburts-Urkunde
- die Geburts-Urkunde vom Vater
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Die Mutter ist nicht verheiratet
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den
Reise-Pass von Vater und Mutter.
- Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind. Die Bescheinigung bekommen Sie vom Kranken-Haus. Oder von der Hebamme.
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- Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll. Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Wenn der Vater vom Kind
die Vaterschaft anerkennt: Dann hat der Vater das vielleicht schon beim Amt erklärt. Er hat dazu eine Urkunde bekommen. Bitte bringen Sie die Urkunde mit. Und die Geburts-Urkunde vom Vater.
Sie wollen zusammen mit dem Vater für das Kind sorgen: Bitte bringen Sie auch dazu eine Erklärung mit. |
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Die Mutter ist geschieden
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den
Reise-Pass von Vater und Mutter.
- Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind. Die Bescheinigung bekommen Sie vom Kranken-Haus. Oder von der Hebamme.
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- Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll. Die Erklärung müssen beide Eltern unterschreiben.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Das Familien-Stamm-Buch
oder das Urteil über die Scheidung
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- Wenn der Vater vom Kind
die Vaterschaft anerkennt: Dann hat der Vater das vielleicht schon beim Amt erklärt. Er hat dazu eine Urkunde bekommen. Bitte bringen Sie die Urkunde mit. Und die Geburts-Urkunde vom Vater.
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Die Mutter war verheiratet Aber der Ehe-Mann ist tot
Bitte bringen Sie diese Bescheinigungen mit:
- den Personal-Ausweis oder den
Reise-Pass von Vater und Mutter.
- Eine Bescheinigung
über die Geburt vom Kind. Die Bescheinigung bekommen Sie vom Kranken-Haus. Oder von der Hebamme.
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- Eine Erklärung
wie das Kind heißen soll. Die Erklärung müssen Sie unterschreiben.
- Ihre Geburts-Urkunde
- Die Sterbe-Urkunde vom
Ehe-Mann aus dem Familien-Stammbuch
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Die Geburts-Urkunde
Wenn Sie beim Termin alles dabei haben: Dann ist das Kind angemeldet. Und Sie bekommen mehrere Geburts-Urkunden. Die Urkunden brauchen Sie zum Beispiel für das Kinder-Geld. Diese Geburts-Urkunden müssen Sie nicht bezahlen. Wenn Sie eine Geburts-Urkunde extra haben wollen: Diese Geburts-Urkunde müssen Sie bezahlen Sie kostet im Jahr 2023 - 10 €. Jede weitere Bescheinigung 5 €. Mehrsprachige Bescheinigung 10 €
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Achtung: Dieser Preis kann sich mit der Zeit ändern.
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Welchen Nach-Namen bekommt das Kind?
Die Eltern sind verheiratet
Wenn die Eltern verheiratet sind: Sie sorgen zusammen für das Kind.
Beide haben das Sorge-Recht für das Kind. Wenn beide Eltern den gleichen Nach-Namen haben: Dann bekommt das Kind diesen Nach-Namen.
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Wenn die Eltern nicht den gleichen Nach-Namen haben: Dann müssen die Eltern sagen welchen Namen das Kind bekommt. Wenn die Eltern danach noch mehr Kinder bekommen: Alle Kinder haben dann diesen Nach-Namen.
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Achtung: Das Kind kann nicht beide Namen bekommen.
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Die Eltern sind nicht verheiratet
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind: Dann hat die Mutter oder der Vater das Sorge-Recht. Wer das Sorge-Recht hat bestimmt den Namen vom Kind.
Zum Beispiel: Frau Müller ist die Mutter. Herr Schmitz ist der Vater. Frau Müller hat das Sorge-Recht. Darum heißt das Kind Müller.
Wenn die Eltern später heiraten: Vielleicht ändert sich dann der Nach-Name vom Kind.
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Zum Beispiel: Herr Schmitz und Frau Müller heiraten kurz nach der Geburt. Nun heißen beide Eltern Schmitz. Das Kind heißt dann auch Schmitz. Wichtig: Wenn das Kind bei der Hochzeit älter als 5 Jahre ist: Dann darf das Kind selbst sagen wie es heißen will.
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Das waren Beispiele. Aber es gibt auch andere Gründe warum sich der Nach-Name ändert. Wenn Sie den Namen von Ihrem Kind ändern wollen: Sie können das mit uns bei einem Termin besprechen.
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Die Vaterschaft
Wenn die Eltern vom Kind nicht verheiratet sind: Dann steht in der Geburts-Urkunde nur der Name von der Mutter. Der Vater kann sagen dass er der Vater ist. Das nennt man: Vaterschafts-Anerkennung. Die Vaterschafts-Anerkennung muss der Vater beim Amt machen.
Der Vater bekommt dann eine Urkunde. Auf der Urkunde steht:
- Der Name vom Kind
- Der Name vom Vater.
Für die Urkunde muss der Vater nicht bezahlen.
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Das ist wichtig für die Vaterschafts-Anerkennung
Sie wollen eine Vaterschaft anerkennen. Bitte machen Sie dafür einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Hier ist die Telefon-Nummer: 0241 – 432 – 12 34.
Zum Termin müssen Sie Bescheinigungen mitbringen. Wir sagen Ihnen am Telefon: Diese Bescheinigungen müssen Sie mitbringen.
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Sie haben Ihr Kind in einem anderen Land bekommen
Hier ist ein Beispiel: Sie sind schwanger und fahren nach Spanien in Urlaub. Dort bekommen Sie das Kind.
Wenn Sie zurück kommen: Sie können das Kind in Aachen anmelden. Dann hat das Kind die deutsche Staats-Angehörigkeit. Auch wenn es in Spanien geboren ist.
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Achtung: Das geht nur wenn Sie auch in Aachen wohnen.
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Wenn Sie dazu Fragen haben: Rufen Sie beim Standes-Amt an.
Hier ist die Telefon-Nummer: 02 41 – 432 – 34 09
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Oder schreiben Sie eine E-Mail. Die E-Mail-Adresse ist geburtenbuch@mail.aachen.de
Die Mitarbeiter vom Standes-Amt helfen Ihnen weiter.
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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021. |