Warum brauchen Sie einen Personal-Ausweis?
Ab dem Alter von 16 Jahren müssen Sie einen gültigen Ausweis haben. Das nennt man: Personal-Ausweis-Pflicht. Nur deutsche Staatsbürger bekommen den Personal-Ausweis. Es gibt auch noch andere Ausweise.
Zum Beispiel
- den Kinder-Reise-Pass
- den Reise-Pass
Wichtig: Sie brauchen immer 1 Ausweis mit allen Infos zu Ihrer Person.
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Für den Personal·ausweis müssen Sie einen Antrag im Bürger-Service stellen Für den Antrag zum Personal-Ausweis brauchen Sie einen Termin im Bürger-Service. Sie müssen selbst dorthin kommen.
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Der neue Personal-Ausweis
Der neue Personal-Ausweis ist eine Karte aus Plastik. Auf der Karte ist ein Foto von Ihnen. Und auf der Karte stehen Ihre persönlichen Daten.
Zum Beispiel
- Ihr Name
- Ihr Geburtstag
- Ihre Adresse
- wie groß Sie sind.
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Das ist neu beim Personal-Ausweis
Auch ein Computer kann den Personal-Ausweis lesen. Denn Ihre Daten sind im Personal-Ausweis gespeichert. So können Sie den Personal-Ausweis auch im Internet benutzen.
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Man sagt auch: Der neue Personal-Ausweis hat Online-Funktionen. Was Sie mit dem Personal-Ausweis noch alles machen können:
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Das Foto für den Ausweis
Für den Personal-Ausweis brauchen Sie ein besonderes Foto: das biometrische Pass-Foto. So muss das Foto aussehen:
- Ihr Mund muss geschlossen sein.
- Ihre Augen muss man
gut sehen können. Die Brille darf nicht spiegeln.
Sie können so ein Foto auf Papier mitbringen.
Achtung: Sie können das Foto
- nicht als E-Mail schicken
- nicht auf einem USB-Stick
mitbringen.
Sie können das Foto auch beim Bürger-Service machen. In jedem Bürger-Service gibt es dafür ein Gerät. |
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Wir nennen das Gerät Biometrie-Terminal. Das ist englisch. Man spricht es: Bio - metrie - Tör - minel Mit diesem Gerät können Sie ein biometrisches Foto machen. Das Foto kostet 4,50 €. |
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Achtung:
- Das Foto wird nicht
auf Papier gedruckt.
- Das Foto können Sie nur
für den Ausweis benutzen.
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Wenn Sie das Foto im Bürger-Service machen wollen: Kommen Sie etwas früher zum Termin. Dann haben Sie genug Zeit für das Foto.
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Sie müssen für den Personal-Ausweis zahlen
Das müssen Sie für den Personal-Ausweis zahlen: Wenn Sie in Aachen wohnen
- Sie sind jünger als 24 Jahre.
Dann zahlen Sie 22,80 Euro für den Personal-Ausweis.
- Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
Dann zahlen Sie 37,00 Euro für den Personal-Ausweis.
Wenn Sie in Belgien oder in den Niederlanden wohnen
- Sie sind jünger als 24 Jahre.
Dann zahlen Sie 52,80 Euro für den Personal-Ausweis.
- Sie sind 24 Jahre alt oder älter.
Dann zahlen Sie 67,00 Euro für den Personal-Ausweis.
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Wie können Sie zahlen?
Achtung: Sie müssen das Geld immer sofort beim Antrag zahlen. Sie können
- bar zahlen
- mit EC-Karte zahlen.
Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?
Der Ausweis gilt für Personen bis 23 Jahre: 6 Jahre lang ab 24 Jahre: 10 Jahre lang
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Sie haben Ihren Personal-Ausweis verloren. Oder Ihr Personal-Ausweis ist jetzt schon nicht mehr gültig. Dann können Sie von uns einen besonderen Ausweis bekommen. Man nennt diesen Ausweis auch vorläufigen Personal-Ausweis. Für diesen Ausweis müssen Sie auch einen Antrag im Bürger-Service stellen. Der vorläufige Personal-Aausweis hat keine Online-Funktionen. Diesen Ausweis können Sie dann sofort mitnehmen. Er ist bis zu 3 Monaten gültig und kostet 10 Euro.
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Sie wohnen in Aachen
Das müssen Sie zum Termin mitbringen
- Ihren alten Personal·ausweis oder
einen anderen gültigen Ausweis
- ein biometrisches Pass-Foto
- Wenn Sie jünger sind als 16 Jahre
brauchen wir die Geburts-Urkunde und Sie müssen mit Ihren Eltern kommen. Oder mit Ihrem gesetzlichen Vertreter. Also mit einer Person die für sie die Verantwortung hat.
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Achtung: Wenn zum Beispiel nur die Mutter mitkommen kann: Dann brauchen wir auch vom Vater einen gültigen Ausweis. Und einen Brief dass er einverstanden ist.
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Sie wohnen in Belgien oder in den Niederlanden
Damit Sie Ihren Ausweis bei uns bekommen, muss das stimmen: Ihr Wohnsitz ist näher bei Aachen als bei der nächsten deutschen Botschaft. Zum Beispiel wenn Sie in Vaals oder Kelmis wohnen.
Wenn Sie weiter weg wohnen: Dann bekommen Sie Ihren Ausweis bei der nächsten deutschen Botschaft.
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Das müssen Sie zum Termin mitbringen Bitte bringen Sie mit
- Ihren alten Personal-Ausweis oder
einen anderen deutschen Ausweis
- eine Melde-Bescheinigung
von der Gemeinde im Ausland. Darin muss zu lesen sein: die Staats-Angehörigkeiten und die Adresse von Ihrem Wohn-Ort.
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Diese Melde-Bescheinigung darf nicht älter sein als 6 Monate.
- ein biometrisches Pass-Foto.
- Ihre Geburts-Urkunde
Wenn sich etwas bei Ihren persönlichen Daten geändert hat: Bitte bringen Sie dann auch Ihre Ehe-Urkunde mit.
Manchmal brauchen wir noch mehr Manchmal kann es sein:
- wir brauchen noch
eine Abmelde-Bescheinigung vom letzten deutschen Wohn-Sitz.
Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter. |
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Bei Fragen rufen Sie uns an. Hier ist die Telefon·nummer: 00 49 - 241 - 432 - 0. Sagen Sie immer zuerst: Ich wohne im Ausland.
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Das brauchen Sie für Ihren Antrag zum Personal-Ausweis unter 16 Jahren Für Ihren Antrag brauchen Sie:
- Ihren alten Personal-Ausweis oder
einen anderen deutschen Ausweis
- eine Melde-Bescheinigung
von der Gemeinde im Ausland. Darin muss zu lesen sein: die Staats-Angehörigkeit und die Adresse vom Wohn-Ort. Die Melde-Bescheinigung darf nicht älter sein als 6 Monate.
- ein biometrisches Pass-Foto.
- Ihre Geburts-Urkunde
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Wenn Ihre Geburts-Urkunde nicht von einem deutschen Standesamt ist: Dann brauchen wir eine Bescheinigung über die Namens-Führung nach deutschem Recht. |
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Diese Bescheinigung gibt es beim deutschen Standesamt.
- die Heirats-Urkunde
von den Eltern.
- die Unterschrift von
beiden Eltern auf dem Antrag oder ein Nachweis über das alleinige Sorge-Recht.
- die Personal-Ausweise oder
Reise-Pässe von beiden Eltern.
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Manchmal brauchen wir noch mehr Manchmal kann es sein:
- Wir brauchen noch
eine Abmelde-Bescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz.
- Wir brauchen noch andere
Dokumente, weil das Sorge-Recht im Ausland anders als in Deutschland ist. Das sagen Ihnen dann aber unsere Mitarbeiter.
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Bei Fragen rufen Sie uns an. Hier ist die Telefon·nummer: 00 49 - 241 - 432 - 0 Sagen Sie immer zuerst: Ich wohne im Ausland. |
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Sie haben noch keinen deutschen Ausweis?
Wenn Sie noch keinen deutschen Personal-Ausweis oder deutschen Reise-Pass haben: Dann bekommen Sie Ihren Personal-Ausweis nicht in Aachen. Das müssen Sie tun: In dem Land wo Sie wohnen gibt es so etwas wie ein deutsches Büro. Sie können dort anrufen. Die Mitarbeiter in dem Büro helfen Ihnen weiter. So bekommen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
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Wenn Sie in Belgien wohnen Die Telefon-Nummer von der Deutschen Botschaft in Brüssel ist: 0032 - 27 - 87 - 18 - 31 |
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Wenn Sie in den Niederlanden wohnen Die Telefon·nummer vom Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam ist: 0031 - 20 - 57 - 47 - 70 |
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So holen Sie Ihren Personal-Ausweis ab
Wichtig: Wir schicken Ihnen vorher einen Brief.
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Wenn Sie den Brief haben: Machen Sie einen Termin zum Abholen. |
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Für den Termin rufen Sie uns an. Die Telefon·nummer ist 02 41 - 432 - 12 - 34 |
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Sie können montags bis freitags von 7.00 bis 18.00 Uhr anrufen. Sie holen den Ausweis immer da ab wo sie den Antrag gestellt haben. Beim Antrag-Stellen haben Sie ein Merk-Blatt von uns bekommen. Im Merk-Blatt lesen Sie oben links eine Ausweis-Nummer: L73... Diese Nummer brauchen Sie um den Termin zu machen.
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Sie können auch auf der Internet-Seite nachschauen: www.aachen.de/passstatus Geben Sie dort Ihre Ausweis-Nummer ein. Hier muss dann zu lesen sein: Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)
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Im Brief ist die PIN-Nummer Im Brief ist eine geheime Nummer die nur Sie wissen dürfen: Das ist die Persönliche Identifikations-Nummer. Die kurze Form dafür ist PIN-Nummer. Die PIN-Nummer brauchen Sie wenn Sie den Ausweis im Internet benutzen wollen. Sie müssen die PIN-Nummer nicht zum Termin mitbringen. |
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Wenn Sie zum Abholen in den Bürger-Service kommen Bitte bringen Sie mit
- Ihren alten Personal-Ausweis oder
einen anderen Ausweis oder
- den vorläufigen Personal-Ausweis
Ist das Ihr 1. Ausweis? Dann können Sie das natürlich nicht. |
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Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können, schicken Sie eine andere Person. Dafür braucht die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
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So holt eine andere Person für Sie den Personal-Ausweis ab
Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können: Schicken Sie eine andere Person. Die Person muss einen eigenen Ausweis mitbringen.
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Bitte geben Sie der Person mit:
- Ihren alten Personal-Ausweis
- einen besonderen Zettel mit Ihrer
Unterschrift. Das nennt man dann: eine schriftliche Vollmacht.
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Für die schriftliche Vollmacht gibt es ein besonderes Formular. Der Name dafür ist: Vollmacht zur Abholung des Personal-Ausweises. Das Formular bekommen Sie
- von uns, wenn Sie den Antrag
für den Ausweis stellen.
- wenn Sie uns anrufen.
Dann schicken wir es mit der Post.
- auf der Internet-Seite.
Klicken Sie hier dann können Sie das Formular ausdrucken: Vollmacht zur Abholung des Personal-Ausweises
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In das Formular schreiben Sie den Namen von der Person. Bitte kreuzen Sie auch an dass Sie die Pin-Nummer bekommen haben. Geben Sie der Person das Formular mit.
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Wenn Sie den Ausweis von Ihrem Kind abholen wollen
Ihr Kind ist älter als 15 Jahre und 9 Monate. Dann kann das Kind selbst den Personal-Ausweis abholen. Wenn Sie als Eltern den Ausweis abholen wollen: Dann brauchen Sie eine Vollmacht von Ihrem Kind.
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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 – 2021. |