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Genehmigung von Änderungen im Straßenraum

Bauliche Änderungen im Straßenraum

Alle baulichen Änderungen im öffentlichen Straßenraum sind genehmigungspflichtig. Das betrifft beispielsweise Anpassungen von Gehwegen an Hauseingängen, Veränderungen von Oberflächenbelägen oder Überfahrungen von Gräben.

Zu all diesen Fragestellungen erhalten Sie Informationen bei der Abteilung Straßenunterhaltung und Brückenbau des Aachener Stadtbetriebs.

Kontakt

Ansammlung von Straßenschildern

Abteilung Straßenunterhaltung
und Brückenbau

Telefon: 0241 / 432-18999

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