Genehmigung von Änderungen im Straßenraum
Bauliche Änderungen im Straßenraum
Alle baulichen Änderungen im öffentlichen Straßenraum sind genehmigungspflichtig. Das betrifft beispielsweise Anpassungen von Gehwegen an Hauseingängen, Veränderungen von Oberflächenbelägen oder Überfahrungen von Gräben.
Zu all diesen Fragestellungen erhalten Sie Informationen bei der Abteilung Straßenunterhaltung und Brückenbau des Aachener Stadtbetriebs.