Genehmigung von Grundstückszufahrten
Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum
Für die Errichtung einer Zufahrt zu einem Privatgrundstück muss einiges beachtet werden. Grundvoraussetzung für die Zufahrt ist eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin. Diese muss durch die Stadt Aachen genehmigt werden. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie auf Nachfrage.
Der Untergrund eines Gehweges ist in der Regel nicht für eine Überfahrung geeignet und muss anders ausgebaut werden. Ebenso muss der Oberflächenbelag (Pflaster, Gehwegplatten oder Ähnliches) gegen geeignetes Material ausgetauscht werden. Diese Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einem eingetragenen Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der Abteilung Straßenunterhaltung und Brückenbau des Aachener Stadtbetriebs und im Serviceportal der Stadt Aachen.