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Inhalt



Sicherer Radverkehr

Teilstrategie Radverkehr der Mobilitätsstrategie 2030

Die Strategie Radverkehr ist ein Teil der Mobilitätsstrategie 2030 und wurde am 23. Juni 2022 vom Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen beschlossen.

In ihr sind Handlungsfelder, Kernaufgaben, Vorgehenweisen beschrieben und zentrale Projekte benannt.

Einführung

Die Stadt Aachen fördert seit vielen Jahren systematisch den Radverkehr. Hier liegt ein zentrales Potenzial für den angestrebten klimaneutralen Stadtverkehr.

Die Annahme des Radentscheides Aachen durch den Rat der Stadt in 2019 hat eine Anpassung der Strategie zur Radverkehrsförderung erforderlich gemacht. Der Radentscheid bedeutet im Kern, durch eine geänderte Form der Radverkehrsführung und eine schnellere Umsetzung das Radfahren in Aachen subjektiv und objektiv noch sicherer und attraktiver zu machen. Damit sollen mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad gewonnen werden.

Ganz konkret sollen vor allem Wege, die heute insbesondere im Bereich bis 5 km, aber auch bis 10 km mit dem Pkw unternommen werden, durch eine Förderung des Radverkehrs auf diesen verlagert werden. Der Radverkehrsanteil hat bei Erfüllung der in dieser Strategie benannten Aufgaben das Potenzial bis 2030 einen großen Teil der nach der Mobilitätsstrategie 2030 beabsichtigten Steigerung des Umweltverbundes um 10 %-Punkte zu übernehmen. Würde der Radverkehr die Hälfte dieses Anteils übernehmen würde der Modal Split-Wert des Rad-verkehrs von 11 %-Punkten auf 16 %-Punkte gesteigert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fußverkehrsanteil in Aachen mit 30 % bereits überdurchschnittlich gut ausgeprägt ist.

Bezüglich der Verkehrssicherheit hat die Mobilitätsstrategie das Ziel formuliert, dass die Zahl der Schwerverletzten im Verkehr in Aachen bis 2030 idealerweise um mind. 40 % reduziert werden.

Diese Ziele sollen mit der priorisierten Bearbeitung folgender Kernaufgaben in sechs Handlungsfeldern erreicht werden.

Handlungsfelder und Kernaufgaben

Handlungsfeld 1 Gestaltung von Radverkehrsanlagen

  • In Aachen wird eine einladende, einheitliche und komfortable Radinfrastruktur geschaffen. Hierfür werden Grundsätze zur Führung des Radverkehrs definiert, mit denen ein hohes Maß an Sicherheit für geübte und ungeübte Radfahrende erreicht wird. Das Prinzip "Sicherheit vor Leistungsfähigkeit" ist leitend für Planungen der Stadt Aachen  und gilt für die Gestaltung der Verkehrsanlagen und für die Betrachtung aller Verkehrsarten in Gänze.
  • Für die Abwägungsaufgabe beim Straßenraumentwurf im Einzelfall werden für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen Mindestanforderungen und Regelausführungen festgelegt.


Handlungsfeld 2 Aufwertung und Ausbau Radverkehrsnetz

  • Bestehende Radverkehrsanlagen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, werden angepasst und bestehende Gefahrenstellen werden beseitigt. Fehlende Sicherungselemente für den Radverkehr werden ergänzt.
  • Für Aachen wird ein gestuftes Radnetz mit unterschiedlichen Qualitäten definiert. Für die Rad-hauptverbindungen wird eine Erschließungsqua-lität von 90 % angestrebt. Der Ausbau des Radhauptnetzes erfolgt für komplette Routen unter Berücksichtigung der Netzhierarchiestufe, des Fahrradpotenzials und der Gestaltungsstandards. Das Netz soll nicht nur in erster Linie aus Radialrouten in die Innenstadt bestehen, sondern auch außerhalb der Innenstadt eng vermascht sein, um für alle Verkehrsbeziehungen möglichst direkte Routen zu schaffen.
  • Notwendige Straßenbau- und Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen werden genutzt, um radverkehrsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Hierbei werden auch Zwischenlösungen in Betracht gezogen, die die Radverkehrsqualität bis zum finalen Ausbau der Radinfrastruktur mit niederschwelligen Maßnahmen verbessern können. Dabei wird übergeordnet die Mobilitätswende als Ganzes und damit auch die Anforderungen des Fußverkehrs und des ÖPNVs berücksichtigt.

Der Ausbau des Radnetzes soll deutlich schneller und systematischer als in der Vergangenheit auf der Basis eines Maßnahmenplanes erfolgen.

s. hierzu auch Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3


Handlungsfeld 3 Nutzbarkeit von Radverkehrsanlagen

Radverkehrsanlagen sollen ganzjährig befahrbar sein.

  • Eine Behinderung des Radverkehrs auf Radverkehrsanlagen durch regelunkonforme Nutzung wird durch Verkehrsraumkontrollen aktiv unterbunden und sanktioniert.
  • Eine durch Verunreinigung (wie Scherben, Laub und Windwurf), Schnee oder Glätte eingeschränkte Nutzbarkeit wird durch Reinigung und Winterwartung zügig und priorisiert wiederhergestellt.
    Kontinuierliche Überprüfung, Wartung und Instandsetzung des Zustandes der Radverkehrsinfrastruktur sichert ein verkehrssicheres und komfortables Befahren. Für grundsätzlich erhaltbare und regelkonforme Radverkehrsanlagen wird ein Sanierungsprogramm aufgestellt und umgesetzt.
  • An Baustellen werden dem Radverkehr eindeutig ausgewiesene Alternativführungen angeboten. Hierbei ist sowohl die straßen- als auch die routenbezogene Führung zu berücksichtigen.


Handlungsfeld 4 Fahrradparken, -verleih und -service

  • In hochfrequentierten Vierteln wird das Angebot von Fahrradstellplätzen ausgebaut.
  • Die Planung umfasst qualitativ differenzierte Anlagen. Mehr Abstellplätze entstehen an Bügeln und in wettergeschützten Abstellanlagen. Darüber hinaus werden in öffentlich zugänglichen Parkhäusern Fahrradstellplätze geschaffen. Radstationen, welche zusätzlich zu Abstellplätzen ein Spektrum an zusätzlichen Serviceleistungen anbieten, werden unterstützt.
  • Bei Neubauvorhaben oder Veränderungen an Gebäuden wird ein Angebot hochwertiger Fahrradabstellplätze integriert berücksichtigt.
  • Die Stadt Aachen fördert den Besitz und die Nutzung von Lastenfahrrädern u.a. über ein Förderprogramm und ein Verleihsystem.
  • Der Ausbau des stationären Pedelec-Verleihsystems wird vorangetrieben und in Mobilstationen integriert. Die Qualität und Nutzung des Systems werden systematisch erfasst und evaluiert.


Handlungsfeld 5 Dialog zum Radverkehr

  • Informieren: Die Öffentlichkeit erhält transparent und verständlich aufbereitete Informationen über geplante und laufende Radverkehrsmaßnahmen.
  • Kommunizieren: Die Verwaltung nimmt Reaktionen gezielt und gebündelt entgegen, prüft diese und reagiert zeitnah darauf.
  • Beteiligen: Die Verwaltung beteiligt die Öffentlichkeit zu wesentlichen Radverkehrsprojekten und organisiert zu strategischen Fragen des Radverkehrs einen Dialog der mit Radverkehr befassten Organisationen.


Handlungsfeld 6 Kampagnen zum Radfahren

  • Bewusstsein schaffen.
  • Regeln vermitteln.
  • Fertigkeiten ausbauen.
  • Zum Umstieg aufs Fahrrad motivieren

Finanzierung des Radverkehrs

Im "Nationalen Radverkehrsplan 3.0" wird ein Orientierungswert von 30 Euro je Einwohner*in / Jahr als Summe für die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen empfohlen. Für die Umsetzung des Radentscheides Aachen war im Bürgerbegehren ein Kostenvolumen von 91.177.800 Euro (inkl. Personalkosten) für eine Umsetzungszeit von 8 Jahren angegeben und Grundlage des Ratsbeschlusses vom 06.11.2019. Dies entspräche jährlichen Ausgaben von rd. 11.400.000 Euro bzw. 45 Euro je Einwohner*in und Jahr.

Die Ausgaben für den Radverkehr durch die Stadt Aachen lagen – ohne Personal- und Verwaltungsaufwand - in den Jahren vor Annahme des Radentscheides bei rund 850.000 Euro / Jahr bzw. 3,4 Euro / Einwohner*in und Jahr. 2021 lag der Wert für die Umsetzung des Radentscheid Aachen bei 3,5 Mio. Euro bzw. 14 Euro / Einwohner*in und Jahr. Die Ausgaben sollen möglichst effizient zur Radverkehrsförderung eingesetzt werden. Es wird jährlich über Umsetzungsstand, Ausgaben und Einnahmen aus Fördermittelakquise im Rahmen des Tätigkeitsberichtes zum Radentscheid Aachen berichtet.

Meilensteine für ein Handlungsprogramm Radverkehr

Zum Monitoring der Umsetzung der Strategie Radverkehr und als Grundlage für die Einplanung von Projekten und Ressourcen für ein Handlungsprogramm Radverkehr werden zentrale Projekte zur Strategie Radverkehr definiert. Über die Einplanung der Projekte für den Radverkehr in den Haushalt der Stadt Aachen entscheiden die zuständigen politischen Gremien.

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