Fotos: Fahrzeug zur Probeentnahme 2020 (links) und Messgerätekoffer 2020 (rechts)
Wissenswertes
Im Genehmigungsbescheid wird eine Eigenüberwachung festgelegt, die an die zu überwachenden Parameter der AbwV anknüpft. Neben dieser Überwachung erfolgt auf Basis der AbwV sowie der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen eine behördliche Überwachung. Dazu hat die Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, ein speziell ausgestattetes, rein elektrisches Probeentnahmefahrzeug angeschafft, sowie Ex-geschützte Geräte zur Überwachung der Abwässer im Kanal. Ein Indirekteinleiterkataster ist Basis dieses Überwachungskonzeptes. In einem zertifizierten, externen Labor erfolgt die Analytik der genommenen Abwasserproben. Werden Einleitparameter nicht eingehalten, erfolgt einordnungsbehördliches Verfahren gegen den Einleiter seitens der unteren Wasserbehörde.
Zuständige Behörde
- Genehmigungsbehörde für die Indirekteinleitung, Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
(Namen und Telefonnummern Ihrer direkten Ansprechpartner sind am Ende der nachfolgenden Merkblätter zu finden)
Unterlagen zur Indirekteinleitung
Abwasserbehandlungsanlagen (Merkblatt)
Indirekteinleitung (Merkblatt)
Indirekteinleitung amalgamhaltiges Abwasser (Antrag)
Indirekteinleitung mineralölhaltiges Abwasser (Antrag)