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Inhalt



Voraussetzungen & Regeln

Voraussetzungen

Jede*r Bürger*in im Gebiet der Stadt Aachen kann das eigene Sperrgut direkt vor der Haustür abholen lassen.

Welche Größe und Menge darf angemeldet werden?

  • Insgesamt nicht mehr als 3 m³.
  • Gegenstände dürfen nicht schwerer als 50 kg pro Stück sein oder eine max. Kantenlänge von 2 m überschreiten.
  • Laminat muss gebündelt werden.

Elektrogeräte

  • Elektrogroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Herd) werden nach Anmeldung kostenfrei abgeholt – alleine oder mit anderem Sperrgut.
  • Elektrogroßgeräte müssen per Hand zu verladen sein und dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
  • Elektrokleingeräte (z.B. Toaster, Taschenrechner, Radio) werden an den Recyclinghöfen und den Grünschnittcontainern angenommen.
  • Bei Anmeldung von Großgeräten können Kleingeräte auch beim Sperrguttermin dazu gestellt werden.

Was gehört zum Sperrgut und was nicht?

Zum Sperrgut gehören insbesondere Gegenstände aus dem Haushalt wie z.B. Betten, Matratzen, Möbel, Teppiche und Laminat.

Ausgeschlossen sind Abbruchgegenstände aller Art (z.B. Fenster, Eingangs- und Brandschutztüren, Heizkörper) und Gegenstände, die mit dem Grundstück fest verbunden sind, Nachtspeicheröfen und sperrige Gegenstände aus Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben.

Regeln

  • Alle Teile müssen angemeldet werden.
  • keine kleinen Abfälle (z. B. alte Kleider, Bücher, Blumentöpfe)
  • keine Abfälle in Kartons oder Säcken
  • keine Reste von Baumaßnahmen (z. B. Türen, Fenster, Steine)
  • Niemals etwas zu einem bereits vorhandenen Haufen dazulegen.
  • Stets alles anmelden.
  • Bereitstellung ausschließlich im öffentlichen Bereich.

Wann stelle ich mein Sperrgut nach draußen und wohin?

Am Abfuhrtag coronabedingt bis 6 Uhr morgens, frühestens jedoch ab 18 Uhr des Vortages. FCKW-haltige Kühl- und Gefriergeräte dürfen wegen der Umweltgefahren erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr nach draußen gestellt werden.

Bitte beachten: Der öffentliche Verkehr oder andere Grundstücke dürfen nicht mehr als notwendig beeinträchtigt werden. Die Bereitstellung auf Privatgrundstücken ist nicht zulässig.

Wie lange sind Sie verantwortlich?

Sie sind bis zum Zeitpunkt des Aufladens durch das Personal des Aachener Stadtbetriebes in der verkehrssicherungspflicht.

Tipp: Stellen Sie Ihr Sperrgut wenn möglich erst am Abholtag nach draußen. So ist das Risiko geringer, dass Dritte Gegenstände illegal dazustellen, die nicht angemeldet oder sogar zur Abfuhr nicht geeignet sind.
Reinigung: Nach Abholung Ihres Sperrguts, muss der Bereitstellungsort durch Sie selbst gereinigt werden.