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Hauptschule 3: Ja

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Ihre Entfernungsmessung des Fußweges hat eine Länge von mehr als 3,5 Kilometern ergeben.

Wie Sie das bezuschusste Schülerticket bekommen

Antragsformulare erhalten Sie bei der Schule oder auch hier auf www.aachen.de.

Füllen Sie den Antrag bitte am Bildschirm oder gut leserlich von Hand aus und geben ihn bei der Schule ab. Die Schule muss bestätigen, dass Ihr Kind Schüler/in der Schule ist. Ihr Antrag wird von der Schule dem Fachbereich 45 bei der Stadtverwaltung zur Bearbeitung weitergereicht. Dort wird Ihr Antrag geprüft.

Nach Feststellung erhalten Sie einen Bescheid. Gleichzeitig werden die erforderlichen Daten für das Schülerticket und den Eigenanteilseinzug dem Verkehrsträger (ASEAG) übermittelt. Ihr Einverständnis haben Sie auf dem Antrag erteilt. Von der ASEAG erhalten Sie das Schülerticket zugeschickt.

Das Schülerticket sollte Ihr Kind dann zukünftig automatisch für die Dauer des Verbleibs in der Schulstufe (Sekundarstufe I ) rechtzeitig vor Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass es keine Veränderungen (Umzug, Schulwechsel, Berechnung Geschwisterermäßigung, Wohnsitz im benachbarten Ausland) gegeben hat. An einer Automatisierung der Abläufe wird gearbeitet.

Wie es im Leben so ist, läuft natürlich nicht immer alles planmäßig. Zum Ticketwechsel am 1.8. eines Jahres ist der Arbeitsanfall bei den bearbeitenden Stellen besonders hoch.

Sind Sie sich nicht sicher, ob das mit der Entfernung auch ausreicht bzw. wollen sicherstellen, dass Ihr Kind auch zum 1.8. das Schülerticket in Händen hält, empfiehlt sich zunächst ein Privatabonnement des Schülertickets bei der ASEAG. Bei Bewilligung des Zuschusses wird der zuviel gezahlte Betrag erstattet.

Ihr Eigenanteil

Die Eigenanteile werden durch die ASEAG mittels Lastschrift eingezogen. Die Eigenanteilsregelung sieht zurzeit (Okt. 2008) wie folgt aus:

Privatabonnement 30,80 €
Bezuschusstes Schülerticket volljährige/r Schüler/in 14,00 €
Bezuschusstes Schülerticket minderjährige Schüler (ältestes Kind einer Familie) 14,00 €
Bezuschusstes Schülerticket minderjährige Schüler (zweitältestes Kind einer Familie) 07,00 €
Bezuschusstes Schülerticket minderjährige Schüler (drittältestes Kind und weitere einer Familie) 00,00 €


Ermäßigung aus sozialen Gründen

Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist nicht möglich. Lediglich Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII brauchen keinen Eigenanteil bei Vorliegen der maßgebenden Schulwegentfernung zu zahlen.

26.04.2022