Mutter-Kinder-Kur / Vater-Kind-Kur
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Ein Rechtsanspruch auf eine Vorsorge-Maßnahme besteht, um
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
- für pflegende Angehörige.