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Bußgelder: Finanzquelle für Vereine

Die Zahlung von Bußgeldern kommt nicht immer der Staatskasse, sondern häufig auch gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Voraussetzung hierfür ist, dass die gemeinnützige Einrichtung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes registriert ist.

Diese Registrierung wird unter dem folgenden Link zentral für die Justiz in NRW durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen. Dort wird ein Verzeichnis von gemeinnützigen Einrichtungen aufgebaut, zu deren Gunsten Geldauflagen festgesetzt werden können. Falls Sie also eine gemeinnützige Einrichtung vertreten und diese in das Verzeichnis aufnehmen lassen möchten, informieren und registrieren Sie sich hier:

www.jm.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/gemeinnuetzige

 

 

29.08.2017