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Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Kulturbetrieb der Stadt Aachen"

Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Kulturbetrieb der Stadt Aachen” vom 14.02.2007, geändert durch Satzung vom 19.11.2008 und vom 19.08.2009

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 19.08.2009 aufgrund der §§ 7, 41, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des  Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW 2007 S. 380), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigBetrVO NW) in der Fassung von Art. 16 des Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW 2004, S. 644 mit Ber. GV NRW 2005, S. 15), folgende Änderung zur Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung  “Kulturbetrieb der Stadt Aachen” vom 01.01.2009 beschlossen:

Artikel I
Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung  “Kulturbetrieb der Stadt Aachen”

1.) § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

“Gegenstand und Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ ist der Betrieb und die Unterhaltung von Kunst  und Kultureinrichtungen der Stadt und die Mitgestaltung und Förderung des städtischen Kulturlebens.

Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Unterhaltung der städtischen Museen, des Stadtarchivs und der Route Charlemagne
  • das Sammeln, Bewahren, Pflegen, Ergänzen und Erschließen sowie Präsentieren von Kulturgütern und Archivbeständen
  • die Erforschung und Dokumentation der Stadtgeschichte
  • durch Bildungsangebote, Veranstaltungen und Ausstellungen, pädagogische Angebote und Begegnungsmöglichkeiten, Preise und Förderungsprogramme, touristische Angebote, soweit diese nicht durch die Volkshochschule wahrgenommen werden
  • die Pflege von Theater, Musik, Tanz, Literatur, Bildender Kunst, Film und Volksbildung, soweit diese nicht durch die Volkshochschule oder das Theater Aachen wahrgenommen werden
  • die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sowie den freien Kulturschaffenden
  • die Förderung von Kulturaktivitäten außerhalb städtischer Einrichtungen
  • die Bereitstellung von Medien für Wissenschaft, Bildung, Arbeit und Freizeit
  • die Unterhaltung der Stadtbibliothek und ihrer dezentralen Einrichtungen zur Buch- und Mediennutzung vor Ort mit einem ständig aktualisierten Angebot und zielgruppenspezifischen Projekten zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz v.a. auch im Rahmen der kulturellen Bildung.”

2.) § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

“Die Aufgaben des „Kulturbetriebs der Stadt Aachen“ werden in Geschäftsbereichen organisiert.

Derzeit gliedert sich der Kulturbetrieb der Stadt Aachen in folgende Geschäftsbereiche:

Kulturservice/ kaufmännische Leitung  (E 49/S)
Kulturmarketing (E 49/M)
Zentrum für Kinder -und Jugendkultur Barockfabrik (E 49/P)
Museen der Stadt Aachen (E 49/1)
Ludwig Forum für Internationale Kunst (E 49/2)
Stadtarchiv Aachen (E 49/3)
Veranstaltungsmanagement (E 49/4)
Musikschule (E 49/5)
Stadtbibliothek (E 49/6)
Route Charlemagne (E 49/7)

Des Weiteren beinhaltet der Betrieb das Alte Kurhaus (Ballsaal und Klangbrücke) und die Puppenbühne, die dem Kulturservice zugeordnet sind. Weitere Verwaltungseinheiten und Einrichtungen der Stadt Aachen können durch Ratsbeschluss aufgenommen werden.

Artikel II
Inkrafttreten der Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung  “Kulturbetrieb der Stadt Aachen” 

“Diese Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung  “Kulturbetrieb der Stadt Aachen”  tritt zum 19.08.2009 in Kraft.”

Aachen, den 19.08.2009

Der Oberbürgermeister
D r.  L i n d e n

Herausgegeben am 07.09.2009