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Inhalt



Widmungsverfügung

Widmung von Straßen im Stadtgebiet Aachen

Aufgrund der Festsetzungen in den zugehörigen Bebauungsplänen bzw. aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 30.11.2011 für den Sutroweg bzw. der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 25.10.2011 für die Straße „Gut Weide“ werden die nachstehend aufgeführten Straßen, Straßenteile und Wege dem öffentlichen Verkehr gewidmet (§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW - vom 23.September 1995 (GV.NRW.S.1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) in der derzeit geltenden Fassung):

Stadtbezirk Aachen-Mitte

1. Eisenbahnweg

neu ausgebaute Ergänzungsflächen im Bereich der Aachen-Arkaden, die Bestandteil der schon bestehenden Verkehrsflächen werden (Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstücke 3178, 3212 und 3213)

Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

2. Sutroweg

Verbindungsweg zwischen „Bergdriesch” und „Hirschgraben” (Gemarkung Aachen, Flur 79, Flurstück 1956)

Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger beschränkt.

Stadtbezirk Aachen-Eilendorf

3. Gut Weide

abgehend von der Debyestraße zum schon gewidmeten Teil zur Neuenhofstraße führend

(Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 2015 und 762 sowie Gemarkung Eilendorf, Flur 16, Flurstück 488)

Der Gemeingebrauch wird auf den Anliegerfahrverkehr und die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.

4. Heckstraße

Teilfläche im Bereich der Buswendeschleife zwischen den Hs.Nrn. 179 und 185 (Gemarkung Eilendorf, Flur 3, Flurstück 945 tlw.)

Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Aachen.

Der Sutroweg und die Teilflächen der Straße „Gut Weide“ werden eingeteilt in die Gruppe der Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziff. 2 (sonstige) StrWG NRW und die Teilflächen an der Aachen-Arkade und der Heckstraße als Bestandteile ihrer schon bisher gewidmeten Hauptflächen in die Gruppe der Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziff. 1 (Verkehr u.a.) StrWG NRW.

Die Widmung wird am 01.01.2012 wirksam. Für Straßen und Wege, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig fertiggestellt sind, wird die Widmung im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung wirksam.

Karten mit Darstellung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Die Klage ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Aachen zu erklären. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.November 1999 (GV.NRW.S.602) in der zur Zeit gültigen Fassung gilt die Widmungsverfügung einen Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Aachen, den 05.12.2011

Marcel Philipp
Oberbürgermeister

Herausgegeben am 12.12.2011