III. Nachtrag zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung
III. Nachtrag
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath
über die Überleitung und Weiterbehandlung von Abwasser aus der
Kanalisation der Ortslage “Zum blauen Stein“
in Aachen in das Kanalnetz der Stadt Herzogenrath
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit -GKG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621 / SGV NW 202) ein III. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Überleitung und Weiterbehandlung von Abwasser aus der Kanalisation der Ortslage “Zum blauen Stein“ in Aachen in das Kanalnetz der Stadt Herzogenrath abgeschlossen worden ist.
Die Bezirksregierung Köln -31.1.6.3-10- hat mit Datum vom 04.04.2012 den v. g. III. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aufgrund der §§ 24 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 Ziffer 1 GKG aufsichtsbehördlich genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 16.04.2012 bekannt gemacht.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 10.02.2012 / 02.02.2012 wurde am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln wirksam.
Aachen, den 20.04.2012
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 11.06.2012