Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen





Inhalt



Absicht der Einziehung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen

„Alte“ Süsterfeldstraße im Bereich des ehem. Klosters Guter Hirte

 

Die Stadt Aachen beabsichtigt in ihrer Eigenschaft als Straßenbaubehörde und Träger der Straßenbaulast, die „alte“ Süsterfeldstraße im Bereich des ehem. Klosters Guter Hirte (Gemarkung Aachen, Flur 1, Flurstück 380 tlw. und 383 tlw.) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

 

Die „alte“ Süsterfeldstraße soll im Bereich des ehemaligen Klosters Guter Hirte teilweise durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant werden. Dieser Bereich der „alten“ Süsterfeldstraße hat keinerlei Verkehrsbedeutung mehr, da er – auch über den Planungsbereich hinaus - als Sackgasse am ehem. Kloster ausläuft. An diesem Straßenteil liegt nur das Grundstück des Vorhabenträgers, sodass von dieser Maßnahme auch keine Erschließungsprobleme ausgehen.

 

Die „alte“ Süsterfeldstraße soll daher teilweise nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) und den seither ergangenen Änderungen eingezogen werden. Für diese Maßnahme spricht der Wegfall des Verkehrsbedürfnisses.

 

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs.4 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht. Eine Karte mit Darstellung der jeweils betroffenen Straßenfläche wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen, Lagerhausstraße 20, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Zimmer 342, während folgender Servicezeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

 

montags bis donnerstags 
freitags
von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Aachen, den 13.08.2014

 

Im Auftrag

 

P r e u t h

Herausgegeben am 20.08.2014