Umlegungsausschuss
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 21.11.2013 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück
Gemarkung Brand, Flur 23, Flurstück 910
am 29.01.2014 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in der getroffenen Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Aachen, den 30.01.2014
Im Auftrag
Walter Tornow (Dienstsiegel)
Herausgegeben am 30.01.2014