Pflichtprüfung der Eigenbetriebe und prüfungspflichtigen Einrichtungen
Pflichtprüfung der Eigenbetriebe und prüfungspflichtigen Einrichtungen für das Geschäftsjahr 2013 gemäß § 21 EigVO NRW i.V.m. § 316 Absatz 1 HGB, Jahresabschluss des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum 31.12.2013.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht 2013 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 601.604.499,19 EUR und einem Jahresverlust von 12.040.115,52 EUR werden 12.040.115,52 EUR in das Jahr 2014 als Verlust vorgetragen.
Die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde mit Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH durchgeführt.
Von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde mit Schreiben vom 24.03.2015 folgender abschließender Vermerk erteilt:
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gebäude-management der Stadt Aachen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH, Mainz, bedient.
Diese hat mit Datum vom ¬¬17.07.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
„Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wie folgt ergänzt:
„Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von 12.040.115,52 € abgeschlossen. Nach § 9 Abs. 1 EigVO ist auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden zielgerichteten Eigenkapitalverzehr aus. Zudem sind sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen Betrieb und Stadt nach § 10 Abs. 2 EigVO angemessen zu vergüten. Als angemessene Vergütung kann eine Abrechnung zu marktüblichen Preisen oder zu Selbstkosten (d.h. kostendeckend) angesehen werden.“
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen liegen bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße 20, Raum 541, während der Servicezeit zur Einsicht aus.
Aachen, den 07. April 2015
Bortz Schavan
Kaufmännische Betriebsleiterin Technischer Betriebsleiter
Herausgegeben am 18.04.2015