Umlegungsausschuss
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 06.07.2015 beschlossene Umlegungsregelung für das Grundstück
- Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstück 804 -
am 08.07.2015 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in der getroffenen Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Aachen, den 27.07.2015
Im Auftrag
Norbert Preuth (Dienstsiegel)
Herausgegeben am 04.08.2015