Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Entsorgung West
Hinweis auf die Veröffentlichung der Neufassung der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Entsorgung West (ZEW)“ vom 19.12.2014.
Die Verbandssatzung wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Ausgabe Nr. 6 / 2015 vom 09.02.2015 veröffentlicht und ist gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 2 GkG NWR am 10.02.2015 in Kraft getreten.
Die Stadt Aachen als Verbandsmitglied weist hiermit gem. § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW auf die Veröffentlichung der Verbandssatzung hin.
Aachen, den 07.03.2015
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Herausgegeben am 05.03.2015