Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial haben die Meldebehörden gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu männlichen und weiblichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zu übermitteln:
-Familienname,
-Vorname,
-gegenwärtige Anschrift.
Bezüglich der Datenweitergabe steht dem Betroffenen gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz das Widerspruchsrecht zu.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerservice des Fachbereichs Bürgeramt im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz bzw. Katschhof oder bei den Bezirksämtern zu erklären.
Aachen, den 10.10.2015
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Bürgerservice
Herausgegeben am 08.10.2015